Strafgesetzbuch - StGB | § 283b Verletzung der Buchführungspflicht
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
Handelsbücher, zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterläßt oder so führt oder verändert, daß die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, - 2.
Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung er nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert, - 3.
entgegen dem Handelsrecht - a)
Bilanzen so aufstellt, daß die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder - b)
es unterläßt, die Bilanz seines Vermögens oder das Inventar in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder 3 fahrlässig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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14/02/2024 13:02
Die Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283b StGB ist ein strafrechtliches Delikt im Insolvenzrecht, das die ordnungsgemäße Führung von Geschäftsbüchern und die Erstellung eines Jahresabschlusses betrifft. Dies kann zu strafrechtlichen Konsequenzen wie Freiheitsstrafen oder Geldstrafen führen und erfordert daher die Einhaltung gesetzlicher Buchführungspflichten und rechtzeitige fachkundige Beratung, um Haftungsrisiken zu minimieren.
14/02/2024 11:55
Das Insolvenzstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen im Kontext von Insolvenzverfahren, darunter Insolvenzverschleppung, Bankrott und Gläubigerbegünstigung. Ziel ist es, das Vertrauen in das Insolvenzverfahren zu stärken und kriminelle Handlungen zu ahnden.
SubjectsInsolvenzstrafrecht
06/10/2023 14:06
1. Situation2. Risiken 1) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft 2) Haftung in der Insolvenz Exkurs Zahlungsunfähigkeit Exkurs Überschuldung Umfang der Schade
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -
23/06/2023 15:16
1. Situation2. Risiken 1) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft 2) Haftung in der Insolvenz Exkurs Zahlungsunfähigkeit Exkurs Überschuldung Umfang der Sc
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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit 1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Ins
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published on 19/08/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 206/09 vom 19. August 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein BGHR: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ UStG § 6 Die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG vorgesehenen Nachweispfli
published on 30/08/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 228/11 vom 30. August 2011 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu II. auf dessen Antrag
published on 15/12/2011 00:00
5 StR 122/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. Dezember 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Subventionsbetruges u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Dezember 2011 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten E.
published on 15/09/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 118/11 vom 15. September 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Beihilfe zum Bankrott u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 15. S
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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit 1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse...