(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
Handelsbücher, zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterläßt oder so führt oder verändert, daß die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird,
2.
Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung er nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert,
3.
entgegen dem Handelsrecht
a)
Bilanzen so aufstellt, daß die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder
b)
es unterläßt, die Bilanz seines Vermögens oder das Inventar in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder 3 fahrlässig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.

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Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

06.10.2023

1. Situation2.     Risiken    1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Schade

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23.06.2023

1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Schadensersatzpflicht    3)     Haft
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23.06.2023

1.     Situation2.     Risiken    1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Sc

Insolvenzrecht: Insolvenz aus Gläubigersicht

30.07.2021

Für Außenstehende ist es teilweise schwer einschätzbar, ob sich der Vertragspartner am Rande der Insolvenz bewegt. Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie auf verschiedene Anzeichen achten und vor Vertragsschluss gegebenenfalls weitere Anforschungen anstellen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über mögliche Krisensignale, den Ablauf des Insolvenzverfahrens, mögliche Risiken für Gläubiger und gibt Empfehlungen zur Verhaltensweise gegenüber dem Insolvenzverwaltung und zur Anfechtung von Forderungen nach dem Anfechtungsgesetz.

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

22.07.2021

Während im Jahr 2021, im Vergleich zu 2020, die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland gesunken ist, mussten laut einer Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IHW),  im September diesen Jahres, 34 Prozent mehr Personen- und Kapitalgesellschaften Insolvenz anmelden, als im September 2021. Bereits im August 2022 war diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr hoch. Der Grund für den erheblichen Anstieg der Zahl der Firmenpleiten ist, zum einem die schwache Konjunktur und, zum anderen steigende Kosten. Schließlich sind nicht nur Privatverbraucher von der Energiekrise betroffen. Viele Unternehmen können nicht zukunftsorientiert planen; Investitionen werden auf nächstes Jahr verschoben – Man wolle „die Zeit abwarten“. Teilweile können Unternehmen die steigenden Produktionskosten schlicht nicht mehr tragen. Sie werden zahlungsunfähig.  Für dieses Jahr vermutet das IHW insgesamt einen Anstieg der Firmeninsolvenzen von 12 Prozent bis 14 Prozent. Auch wenn der drastische Anstieg nicht zuletzt auf die, im Vergleich zur ersten Jahreshälfe, niedrigen Insolvenzanträge zurückzuführen sein durfte, ist dieser Prozentsatz doch beunruhigend.  Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

Insolvenzrecht: Strafrechtliche Konsequenzen trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

16.09.2020

Durch die Corona-Pandemie droht vielen Unternehmen in Deutschland die Insolvenz. Um dem wirtschaftlichen „Aus“ dieser Unternehmen entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung jüngst eine Verlängerung der Insolvenzantragspflichtaussetzung für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020. Das bedeutet jedoch nicht, dass die für überschuldete Unternehmen verantwortlichen Organe und Gesellschafter sorglos ihre Geschäfte fortführen können. Trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht drohen strafrechtliche wie auch haftungsrechtliche Konsequenzen, die bekannt sein sollten.

Wirtschaftsstrafrecht: Zur Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts

07.08.2012

keine Notwendigkeit der Tathandlung im Interesse der Gesellschaft-BGH vom 15.05.12-Az:3 StR 118/11-Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht
Strafrecht

Wirtschaftstrafrecht: Untreue auch bei Einverständnis der Gesellschafter

15.11.2011

Aus Einverständnis folgt nicht in jedem Fall der Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit bei der Untreue-BGH vom 30.08.11-Az:3 StR 228/11
Strafrecht

Referenzen - Gesetze | § 283b StGB

§ 283b StGB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 283 Bankrott


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit 1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Ins

Referenzen - Urteile | § 283b StGB

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2009 - 1 StR 206/09

bei uns veröffentlicht am 19.08.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 206/09 vom 19. August 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein BGHR: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ UStG § 6 Die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG vorgesehenen Nachweispfli

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Aug. 2011 - 3 StR 228/11

bei uns veröffentlicht am 30.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 228/11 vom 30. August 2011 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu II. auf dessen Antrag

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2011 - 5 StR 122/11

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

5 StR 122/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. Dezember 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Subventionsbetruges u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Dezember 2011 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten E.

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2011 - 3 StR 118/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 118/11 vom 15. September 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Beihilfe zum Bankrott u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 15. S

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2011 - IX ZB 37/08

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 37/08 vom 13. Oktober 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 220, 250 Nr. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 1 Werden in den darstellenden Teil des Insolvenzplans die vom

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2009 - IX ZB 249/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 249/08 vom 22. Oktober 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 850c Abs. 4 Der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weiter

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2014 - 1 StR 336/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 3 3 6 / 1 3 vom 13. Februar 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2010 - IX ZB 180/09

bei uns veröffentlicht am 18.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 180/09 vom 18. Februar 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 1, § 4a Abs. 1 Satz 3; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1, § 47 Abs. 3, § 51 Abs. 1; StGB § 283b

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2012 - IX ZB 233/10

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 233/10 vom 16. Februar 2012 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2013 - 1 StR 459/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 459/12 vom 23. Januar 2013 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Januar 2013 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landger

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2018 - VI ZR 599/16

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 599/16 vom 24. Juli 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7 a) Im Prozessrecht findet sich keine Grundlage, Parteivortrag nur deshalb

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Mai 2008 - 5 StR 34/08

bei uns veröffentlicht am 06.05.2008

5 StR 34/08 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 6. Mai 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Untreue u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 6. Mai 2008, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Jan. 2004 - 5 StR 521/03

bei uns veröffentlicht am 06.01.2004

5 StR 521/03 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 6. Januar 2004 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Januar 2004 beschlossen: 1. Das Verfahren wird im Fall 2 der Urteilsgründe mit Zustimmu

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2008 - 1 StR 568/08

bei uns veröffentlicht am 18.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 568/08 vom 18. November 2008 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. November 2008 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 20/16 vom 16. Juni 2016 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:160616U1STR20.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Juni 2016

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Juli 2009 - 9 S 1008/08

bei uns veröffentlicht am 30.07.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 6. März 2008 - 2 K 57/07 - geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszüg

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