Strafgesetzbuch - StGB | § 266b Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten

(1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 248a gilt entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

8.2 Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten - § 266b StGB

23.06.2010

Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen


Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschrei

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2016 - 4 StR 470/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 470/16 vom 9. November 2016 in der Strafsache gegen wegen Computerbetrugs u.a. ECLI:DE:BGH:2016:091116B4STR470.16.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2015 - 4 StR 580/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR580/14 vom 15. Januar 2015 in der Strafsache gegen wegen Urkundenfälschung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 15. Januar

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2017 - 1 StR 67/17

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 67/17 vom 27. April 2017 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2017:270417B1STR67.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2017 auf Antrag des Generalbundesanwalts und na

Landgericht Wuppertal Urteil, 12. Juli 2016 - 16 S 63/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 09.07.2015 (92 C 6/14) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die im Ins

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2015 - 3 StR 45/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 4 5 / 1 5 vom 9. Juni 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Computerbetruges u.a. hier: Revision des Angeklagten K. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 12. März 2015 - 1 RVs 15/15

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.               Die Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse. 1Gründe 2I. 3Das Amtsgericht Siegen hat die Angeklagte

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tenor Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2009

Referenzen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts...