Strafgesetzbuch - StGB | § 303 Sachbeschädigung

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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28/03/2019 10:03

Bei einer Sachbeschädigung im Zuge eines schweren Bandendiebstahls oder Wohnungseinbruchsdiebstahls besteht keine Gesetzeseinheit in Form der Konsumption. Infolge der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) beider Delikte ist auch eine Strafverschärfung nicht ausgeschlossen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
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13/06/2018 13:13

Das Hinzufügen von Einträgen in der Registry-Datei eines Computers zum automatischen Starten heimlicher Hintergrundprogramme stellt ein Verändern von Daten dar – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
19/04/2017 18:11

Die Unschuldsvermutung steht einer Verstellung eines verbleibenden Tatverdachtes in der das Strafverfahren ohne förmlichen Schuldspruch beendenden Entscheidung nicht entgegen.
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02/06/2016 11:39

Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin in Mitte
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(1) Wer absichtlich oder wissentlich 1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Ge

In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts weg
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published on 19/10/2024 16:21

Amtsgericht Tiergarten Urteil vom 8. November 2019 Az.: (262 Cs) 3022 Js 386/19 (213/19)     In der Strafsache g e g e n C____, geboren am __.__.____ in (Rom)/ltalien, wohnhaft ______str. __, _____ Berlin, verheiratet,  italienische St
published on 31/05/2022 17:04

Der Angeklagte hat vorliegend zusammen mit einem Mittäter eine Schadsoftware entwickelt, mithilfe derer er die Rechnersysteme von Usern ausspähte und fremde Hardware zweckentfremdete, um Bitcoin-Mining im sehr großen Stil zu betreiben
published on 22/05/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 598/17 vom 22. Mai 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 3.: besonders schwerer Brandstiftung u.a. zu 2.: unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 604/19 vom 15. Januar 2020 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2020:150120B1STR604.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts – zu
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