Strafgesetzbuch - StGB | § 266 Untreue
Strafgesetzbuch - StGB | § 266 Untreue
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}




Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

Languages
EN, DE
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt

Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR, {{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

55 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
moreResultsText
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

16/03/2024 09:35
Die Geschäftsführeruntreue ist ein ernstzunehmendes Delikt im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, das die Vertrauensgrundlage zwischen Geschäftsführern und den ihnen anvertrauten Unternehmen sowie deren Stakeholdern betrifft. Dieses Delikt bezieht sich auf Handlungen von Geschäftsführern, die ihre Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletzen und dadurch dem Unternehmen Schaden zufügen. Der folgende Artikel bietet eine detaillierte Übersicht über die rechtlichen Aspekte der Geschäftsführeruntreue und unterstreicht die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen.
SubjectsGeschäftsführeruntreue

05/03/2024 16:28
Depotunterschlagung ist ein schwerwiegendes Delikt im Bereich des Anlegerstrafrechts, das das Vertrauen zwischen Anlegern und Finanzdienstleistern fundamental in Frage stellt. Besonders relevant wird hier § 34 des Depotgesetzes (DepotG), der die unbefugte Verwendung von Depotwertpapieren unter Strafe stellt. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte der Depotunterschlagung, deren Auswirkungen auf Anleger und die Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.
SubjectsDepotunterschlagung

14/02/2024 11:55
Das Insolvenzstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen im Kontext von Insolvenzverfahren, darunter Insolvenzverschleppung, Bankrott und Gläubigerbegünstigung. Ziel ist es, das Vertrauen in das Insolvenzverfahren zu stärken und kriminelle Handlungen zu ahnden.
SubjectsInsolvenzstrafrecht

30/07/2021 10:15
Für Außenstehende ist es teilweise schwer einschätzbar, ob sich der Vertragspartner am Rande der Insolvenz bewegt. Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie auf verschiedene Anzeichen achten und vor Vertragsschluss gegebenenfalls weitere Anforschungen anstellen.
Dieser Artikel bietet einen Überblick über mögliche Krisensignale, den Ablauf des Insolvenzverfahrens, mögliche Risiken für Gläubiger und gibt Empfehlungen zur Verhaltensweise gegenüber dem Insolvenzverwaltung und zur Anfechtung von Forderungen nach dem Anfechtungsgesetz.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

5 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
moreResultsText
Wer, abgesehen von den Fällen der §§ 246 und 266 des Strafgesetzbuchs, eigenen oder fremden Vorteils wegen 1. über ein Wertpapier der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Art, das ihm als Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist oder das er als Komm
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Gesc
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschrei
Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

630 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 29/01/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 421/19 vom 29. Januar 2020 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:290120B1STR421.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach A
published on 13/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 275/12 vom 13. März 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Betrugs u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 13. März 2013 gemäß §
published on 12/02/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 291/19 vom 12. Februar 2020 in der Strafsache gegen wegen Untreue ECLI:DE:BGH:2020:120220B2STR291.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwal
published on 20/03/2013 00:00
Nachschlagewerk: BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 263 Abs. 1 Täuscht der Empfänger einer Sachleistung bei einem Eingehungsbetrug über seine Zahlungsbereitschaft, bedarf es für die Bemessung des Schadens regelmäßig keiner von dem ohne Wissen
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder...
Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts...
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt...