(1) Die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(2) Das Recht, den Strafantrag nach Absatz 1 zu stellen, haben in den Fällen des § 299 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 neben dem Verletzten auch die in § 8 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bezeichneten Verbände und Kammern.

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BGH: Zum Finalzusammenhang beim Raub

18.05.2016

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Raub

§ 299 StGB: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

09.04.2015

Online-Kommentar zur Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr- § 299 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 8 Beseitigung und Unterlassung


(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwider
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens 1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprech

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2013 - 2 StR 558/12

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 558/12 vom 8. Mai 2013 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 8. Mai 2013, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Richt

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2001 - 5 StR 454/00

bei uns veröffentlicht am 15.03.2001

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja GG Art. 103 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2, § 301; UWG § 12 Abs. 2 aF 1.) Der Geschäftsführer einer GmbH, deren einziger Gesellschafter das Bayerische Rote Kreuz als Körpers

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2001 - 1 StR 582/00

bei uns veröffentlicht am 04.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 582/00 vom 4. April 2001 in der Strafsache gegen wegen Subventionsbetruges u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. April 2001, an der teilgenommen haben: Vorsitze

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13

bei uns veröffentlicht am 11.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 148/13 vom 11. Juli 2013 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. Juli 2013, an der teilgenommen

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02

bei uns veröffentlicht am 18.06.2003

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja StGB §§ 27, 78a, 299 AO § 370 1. Zur Beendigung der Bestechung durch Versprechen eines Vorteils. 2. Zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch objektiv neutrale Handlung. BGH, Urteil vom 18. Ju

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(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen...