Strafgesetzbuch - StGB | § 310 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer zur Vorbereitung
- 1.
eines bestimmten Unternehmens im Sinne des § 307 Abs. 1 oder des § 309 Abs. 2, - 2.
einer Straftat nach § 308 Abs. 1, die durch Sprengstoff begangen werden soll, - 3.
einer Straftat nach § 309 Abs. 1 oder - 4.
einer Straftat nach § 309 Abs. 6
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und 4 ist der Versuch strafbar.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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20/04/2022 15:36
Umweltstrafrecht
Einordnung
Das Umweltstrafrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Strafrechts. Straftaten gegen die Umwelt werden im 29. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) unter Strafe gestellt. Konkret zählen zu dem Umweltstraftaten in
SubjectsUmweltstrafrecht
10/02/2016 16:17
Sprengstoffe sind alle Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen.
Subjectssonstiges
23/03/2015 12:55
§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG.
Subjectssonstiges
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(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des S
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:1.(weggefallen)2.Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen in den Fällen der §§ 307 und 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Ab
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen)2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,4. einer Geld- od
(1) Wer Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt mit dem Wissen oder in der Absicht, dass diese von einer anderen Person zur Begehung 1. eines Mordes (§ 211), eines Totschlags (§ 212), eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafges
(1) Das Gericht kann die Strafe in den Fällen des § 307 Abs. 1 und des § 309 Abs. 2 nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder sonst die Gefahr abwendet.
(2) Das Gericht kann
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(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter e
(1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren best
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
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published on 21/03/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 7/19 vom 21. März 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. ECLI:DE:BGH:2019:210319BAK7.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung d
published on 18/05/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 11/16 vom 18. Mai 2016 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hier: Haftbeschwerde ECLI:DE:BGH:2016:180516BSTB11.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
published on 17/03/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ___________ AK 2-4/09 vom 17. März 2009 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 3.: Verabredung zum Mord u. a. zu 2.: versuchten Mordes u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörun
published on 17/03/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ___________ AK 2-4/09 vom 17. März 2009 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 3.: Verabredung zum Mord u. a. zu 2.: versuchten Mordes u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörun
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(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) Wer...
(1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2)...
(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr...
(1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2)...