(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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§ 352 StGB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 352 StGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Strafgesetzbuch.

Strafgesetzbuch - StGB | § 358 Nebenfolgen


Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 352 StGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08

bei uns veröffentlicht am 17.07.2009

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 13 Abs. 1 Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden. BGH, Urteil vom 17. Juli 20

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2002 - I ZR 44/00

bei uns veröffentlicht am 26.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 44/00 Verkündet am: 26. September 2002 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2002 - I ZR 102/00

bei uns veröffentlicht am 26.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 102/00 Verkündet am: 26. September 2002 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündl

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2009 - 5 StR 394/08

bei uns veröffentlicht am 09.06.2009

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB §§ 352, 353; § 263 1. Verdrängung von § 263 StGB durch §§ 352, 353 StGB. 2. Ein Irrtum im Sinne des § 263 StGB liegt schon dann vor, wenn der Anspruchsverpflichtete tatsächlich davon

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2004 - I ZR 261/02

bei uns veröffentlicht am 30.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 261/02 Verkündet am: 30. September 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2004 - I ZR 135/02

bei uns veröffentlicht am 30.09.2004

Es wurde Einspruch eingelegt. BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL I ZR 135/02 Verkündet am: 30. September 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Sept. 2006 - 5 StR 64/06

bei uns veröffentlicht am 06.09.2006

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 352 Zum Anwendungsbereich des § 352 StGB bei Honorarvereinbarungen. BGH, Urteil vom 6. September 2006 – 5 StR 64/06 LG Leipzig – BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES

Landgericht Arnsberg Urteil, 14. Apr. 2015 - 2 KLs 42/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Der Angeklagte wird wegen Untreue in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten de

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Feb. 2014 - 3 Ws 17/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor ist vom Gericht nicht mitgeteilt worden. Gründe   I. 1 Der Ermittlungsrichter ordnete am 7.8.2013 auf der Grundlage eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdacht

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. Feb. 2014 - 3 K 1129/13.TR

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckun

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 05. Mai 2011 - 2 BvR 1011/10

bei uns veröffentlicht am 05.05.2011

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 25. November 2009 - 1 Gs 2067/09 -, die Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts Hof vom 18. März 2010 - 1 Gs 574/10 - und der Beschluss des L

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. Sept. 2008 - 3 Sa 319/08

bei uns veröffentlicht am 09.09.2008

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22.04.2008 - Az: 8 Ca 403/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. 3. Der Streitwert des Berufungsverfa

Landgericht Ellwangen Urteil, 05. März 2004 - 4 Ns 21 Js 23042/02

bei uns veröffentlicht am 05.03.2004

Tenor I. Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des teilweise aufgehoben und abgeändert: 1. Der Angeklagte wird wegen Gebührenüberhebung zu der Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 150,-- EUR verurteilt. 2. Im Übrigen wird der freig