Strafgesetzbuch - StGB | § 152a Fälschung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr oder, um eine solche Täuschung zu ermöglichen,

1.
inländische oder ausländische Zahlungskarten, Schecks, Wechsel oder andere körperliche unbare Zahlungsinstrumente nachmacht oder verfälscht oder
2.
solche falschen Karten, Schecks, Wechsel oder anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumente sich oder einem anderen verschafft, feilhält, einem anderen überlässt oder gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

(4) Zahlungskarten und andere körperliche unbare Zahlungsinstrumente im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind.

(5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Wertzeichen bezieht, und § 150 gelten entsprechend.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 152b Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion


(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Ban

Strafgesetzbuch - StGB | § 127 Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet


(1) Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat ni
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen


(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,2. Papier, da

Strafgesetzbuch - StGB | § 150 Einziehung


Ist eine Straftat nach diesem Abschnitt begangen worden, so werden das falsche Geld, die falschen oder entwerteten Wertzeichen und die in § 149 bezeichneten Fälschungsmittel eingezogen.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - 1 StR 422/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 422/16 vom 20. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. hier: Berichtigung ECLI:DE:BGH:2016:201216B1STR422.16.0 wird der Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Aug. 2011 - 2 StR 91/11

bei uns veröffentlicht am 11.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 91/11 vom 11. August 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Gene

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2014 - 1 StR 654/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 654/13 vom 29. Januar 2014 BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _________________________ StGB § 22, § 152a Abs. 1 Nr. 1, § 152b Abs. 1 und 2 Zu der Fälschung von Zahlungskarten mit

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2011 - 3 StR 239/11

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 239/11 vom 13. Oktober 2011 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerd

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Aug. 2019 - 5 StR 392/19

bei uns veröffentlicht am 29.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 392/19 vom 29. August 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. ECLI:DE:BGH:2019:290819B5STR392.19.0 Der 5. Strafsenat des B

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2010 - 1 StR 95/09

bei uns veröffentlicht am 04.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 95/09 vom 4. Februar 2010 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: nein Veröffentlichung: ja _____________________________ StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1 „Sich-Verschaffen“ im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2012 - 1 StR 45/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 45/11 vom 25. Januar 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StGB § 263 Abs. 1 und 3 Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlic

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2005 - 1 StR 255/05

bei uns veröffentlicht am 12.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 255/05 vom 12. Oktober 2005 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßig begangener Fälschung von Zahlungskarten u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Oktober 2005 beschlossen : 1. Auf die Revisi

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2012 - 4 StR 458/12

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 458/12 vom 20. Dezember 2012 in der Strafsache gegen wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbu

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2011 - 3 StR 15/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 15/11 vom 15. März 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a.; hier: Revisionen der Angeklagten U. und P. Der 3. Strafse

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2005 - 1 StR 547/04

bei uns veröffentlicht am 11.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 547/04 vom 11. Januar 2005 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Fälschung von Zahlungskarten Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Januar 2005 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2007 - 5 StR 199/07

bei uns veröffentlicht am 15.08.2007

5 StR 199/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. August 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Betruges u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. August 2007 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2013 - 4 StR 6/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 6/13 vom 27. Februar 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu Ziff. 1. gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. zu Ziff. 2. Beihilfe zur gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarte

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2011 - 3 StR 419/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 419/10 vom 17. Februar 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StGB § 30 Abs. 2, §§ 52, 53 Die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses richte

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2012 - 2 StR 395/12

bei uns veröffentlicht am 04.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 395/12 vom 4. Dezember 2012 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - 2 StR 117/12

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 117/12 vom 5. Dezember 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitz

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Aug. 2000 - 5 StR 349/00

bei uns veröffentlicht am 31.08.2000

5 StR 349/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 31. August 2000 in der Strafsache gegen wegen Fälschung von Zahlungskarten u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. August 2000 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Aug. 2003 - 5 StR 232/03

bei uns veröffentlicht am 28.08.2003

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja zu 1 und 2 Veröffentlichung: ja StPO § 138 Abs. 1 Als Verteidiger kann nach § 138 Abs. 1 StPO auch ein Fachhochschullehrer mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden. BGH, Beschl. vom. 28. August 2003

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2003 - 1 StR 297/03

bei uns veröffentlicht am 16.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 297/03 vom 16. Dezember 2003 in der Strafsache gegen wegen Fälschung von Zahlungskarten Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Dezember 2003, an der teilgenommen haben

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2010 - 5 StR 336/10

bei uns veröffentlicht am 14.09.2010

5 StR 336/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 14. September 2010 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. September 2010 be

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 458/16 vom 20. Juni 2017 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ StPO § 353 Abs. 2 1. Für die Frage, wann Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2016 - 1 StR 422/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 422/16 vom 11. Oktober 2016 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. ECLI:DE:BGH:2016:111016B1STR422.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2015 - 2 StR 197/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 197/15 vom 12. November 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Fälschen von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. ECLI:DE:BGH:2015:121115B2STR197.15.0 Der 2. Stra

Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. März 2014 - 004 KLs-40 Js 7656/13-28/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor Der Angeklagte wird wegen tateinheitlicher gemeinschaftlicher Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Computerbetruges in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zu

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(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,2. Papier, das einer...
(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,2. Papier, das einer...
(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,2. Papier, das einer...
Ist eine Straftat nach diesem Abschnitt begangen worden, so werden das falsche Geld, die falschen oder entwerteten Wertzeichen und die in § 149 bezeichneten Fälschungsmittel eingezogen.
Ist eine Straftat nach diesem Abschnitt begangen worden, so werden das falsche Geld, die falschen oder entwerteten Wertzeichen und die in § 149 bezeichneten Fälschungsmittel eingezogen.