Strafgesetzbuch - StGB | § 336 Unterlassen der Diensthandlung

Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335a steht das Unterlassen der Handlung gleich.

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Referenzen - Gesetze | § 32 ZO-Ärzte

§ 32 ZO-Ärzte zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 32 ZO-Ärzte zitiert 1 andere §§ aus dem Zulassungsverordnung für Vertragsärzte.

Strafgesetzbuch - StGB | § 331 Vorteilsannahme


(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 32 ZO-Ärzte.

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2005 - 5 StR 168/05

bei uns veröffentlicht am 14.06.2005

5 StR 168/05 (alt: 5 StR 120/97) BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 14. Juni 2005 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Juni 2005 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wir

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2000 - 5 StR 566/99

bei uns veröffentlicht am 26.01.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 566/99 URTEIL vom 26. Januar 2000 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 26. Januar 2000, an der teilgenommen haben: Vorsitzend

Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2000 - 5 StR 555/99

bei uns veröffentlicht am 08.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 555/99 URTEIL vom 8. März 2000 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 7. und 8. März 2000, an der teilgenommen ha

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2000 - 5 StR 537/00

bei uns veröffentlicht am 13.12.2000

5 StR 537/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 13. Dezember 2000 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2000 beschlossen: Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Aug. 2000 - 5 StR 311/00

bei uns veröffentlicht am 15.08.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 311/00 URTEIL vom 15. August 2000 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15. August 2000, an der teilgenommen haben: Vorsitzend

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2000 - 2 ARs 251/00

bei uns veröffentlicht am 17.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 251/00 2 AR 146/00 vom 17. Oktober 2000 in der Strafsache gegen wegen übler Nachrede hier: Ausschließung des Rechtsanwalts K. nach § 138 a StPO Az.: 512 Js 31368/97 Staatsanwaltschaft Stralsund (IV Ns 39/99 L

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 S t R 4 9 8 / 1 4 vom 13. Mai 2015 in der Strafsache gegen wegen Urkundenfälschung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 5. März 2015 in der Sitzung am 13. Mai 2015

Landgericht Kiel Urteil, 18. Sept. 2010 - 3 kls 11/09

bei uns veröffentlicht am 18.09.2010

Tenor Der Angeklagte wird wegen Vorteilsgewährung in 21 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung dieser Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte. A