Strafgesetzbuch - StGB | § 205 Strafantrag

(1) In den Fällen des § 201 Abs. 1 und 2 und der §§ 202, 203 und 204 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Dies gilt auch in den Fällen der §§ 201a, 202a, 202b und 202d, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(2) Stirbt der Verletzte, so geht das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über; dies gilt nicht in den Fällen der §§ 202a, 202b und 202d. Gehört das Geheimnis nicht zum persönlichen Lebensbereich des Verletzten, so geht das Antragsrecht bei Straftaten nach den §§ 203 und 204 auf die Erben über. Offenbart oder verwertet der Täter in den Fällen der §§ 203 und 204 das Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen, so gelten die Sätze 1 und 2 sinngemäß. In den Fällen des § 201a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2 steht das Antragsrecht den in § 77 Absatz 2 bezeichneten Angehörigen zu.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen


(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilbe

Strafgesetzbuch - StGB | § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich

Strafgesetzbuch - StGB | § 202a Ausspähen von Daten


(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit

Strafgesetzbuch - StGB | § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträg

Strafgesetzbuch - StGB | § 77 Antragsberechtigte


(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen. (2) Stirbt der Verletzte, so geht sein Antragsrecht in den Fällen, die das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten, den Leben

Strafgesetzbuch - StGB | § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses


(1) Wer unbefugt 1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technisch

Strafgesetzbuch - StGB | § 204 Verwertung fremder Geheimnisse


(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) § 203 Absat

Strafgesetzbuch - StGB | § 202d Datenhehlerei


(1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen

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Landgericht München I Urteil, 11. Feb. 2019 - 25 Ns 116 Js 165870/17

bei uns veröffentlicht am 08.09.2022

Die Aufnahme von Dienstgesprächen während einer Demonstration kann strafbar sein, wenn die aufgenommenen Gespräche "nichtöffentlich" sind. Das Landgericht München I verwarnte eine Studentin, die das Gespräch zwischen ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2019 - 3 StR 563/18

bei uns veröffentlicht am 05.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 563/18 vom 5. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:050219B3STR563.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des General

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2007 - 4 StR 459/07

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 459/07 vom 20. Dezember 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 20.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2012 - 2 StR 388/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 388/12 vom 15. November 2012 in der Strafsache gegen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 10. Oktober 2012 in

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2002 - 1 StR 150/02

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Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________ StGB § 203 Abs. 2 Satz 2 Fahrzeug- und Halterdaten, die im Rahmen einer einfachen Registerauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG übermittelt werden, sind nicht offenkundig und fallen da

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Aug. 2018 - 5 StR 147/18

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 147/18 vom 29. August 2018 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. ECLI:DE:BGH:2018:290818U5STR147.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzun

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2017 - 5 StR 364/16

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 364/16 vom 25. Januar 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechung ECLI:DE:BGH:2017:250117U5STR364.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 25. Januar 20

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Apr. 2015 - III-2 Ws 101/15

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor Der Senat regt an, das Verfahren gemäß § 153a Abs. 1 StPO mit der Auflage, dass der Beschuldigte einen Betrag von 800 Euro an die Staatskasse zu zahlen hat, vorläufig einzustellen. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Der Antragsteller bezichtigt den Bes

Amtsgericht Mannheim Urteil, 16. Mai 2011 - 26 Ds 809 Js 3356/10

bei uns veröffentlicht am 16.05.2011

Tenor 1. Der Angeklagte ist der Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig. 2. Gegen ihn wird deshalb eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80,00 EUR verhängt. 3. Der Angeklagte hat die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslag

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(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) § 203 Absatz 5 gilt...
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(1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu...
(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen. (2) Stirbt der Verletzte, so geht sein Antragsrecht in den Fällen, die das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten, den Lebenspartner und...
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe...
(1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu...
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für...
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) § 203 Absatz 5 gilt...
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für...
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) § 203 Absatz 5 gilt...
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch...
(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen. (2) Stirbt der Verletzte, so geht sein Antragsrecht in den Fällen, die das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten, den Lebenspartner und...