Strafgesetzbuch - StGB | § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens
- 1.
einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder - 2.
ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.
(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens
- 1.
einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder - 2.
ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.
Anwälte | § 299 StGB
2 relevante Anwälte
2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EuroparechtHandels- und GesellschaftsrechtMaklerrechtInsolvenzrechtSanierung von UnternehmenSteuerrecht 2 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Rechtsanwalt
Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
EnglischDeutsch
Referenzen - Veröffentlichungen | § 299 StGB
Artikel schreiben22 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 299 StGB.
22 Artikel zitieren § 299 StGB.
Kündigungsrecht: Beweislast bei außerordentlicher Kündigung: Spesenbetrug muss nachgewiesen werden
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
28.07.2016
Bei einer Kündigung wegen Spesenbetrugs steht der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Vor allem muss er sich die bisherige Praxis vorhalten lassen.
Strafrecht: Vorlagebeschluss des 5. Strafsenates zur Amtsträgereigenschaft von Vertragsärzten
11.04.2015
Stellt ein Vertragsarzt einen Amtsträger oder Beauftragten der Krankenkassen dar?
Strafrecht: Zur Strafbarkeit des niedergelassenen Vertragsarztes wegen Korruption
11.04.2015
Vertragsarzt handelt weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen
Strafrecht: Zur Tauglichkeit des Betriebsinhabers als Täter der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB
11.04.2015
Betriebsinhaber macht sich nicht strafbar, wenn er im Zeitpunkt der Tathandlung nicht Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes ist.
Strafrecht: Zu den Auswirkungen eines Wertersatzanspruches auf die Verfallsanordnung
09.04.2015
Geschäftsherr hat Herausgabeanspruch auf das erlangtes Schmiergeld.
§ 302 StGB: Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
09.04.2015
Online-Kommentar zur Vermögensstrafe und erweiterten Verfall - § 302 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
§ 299 StGB: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
09.04.2015
Online-Kommentar zur Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr- § 299 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Transportrecht: Zur erforderlichen Wirksamkeit des Frachtvertrags für die Anwendung des § 439 HGB
12.08.2014
Die Anwendung der speziellen frachtrechtlichen Verjährungsvorschrift des § 439 I HGB setzt das Zustandekommen eines wirksamen Beförderungsvertrags voraus.
Zivilrecht: Zum Umfang der Schadensersatzpflicht eines bösgläubigen Besitzers
18.07.2014
Die Schadensersatzpflicht des Besitzers ist nicht auf den Wert der herauszugebenden Sache beschränkt, sondern bestimmt sich nach dem Interesse des Eigentümers an deren Wiedererlangung.
Transportrecht: Zur Wirksamkeit eines Frachtvertrags
17.07.2014
Die Anwendung der speziellen frachtrechtlichen Verjährungsvorschrift des § 439 I HGB setzt das Zustandekommen eines wirksamen Beförderungsvertrags voraus.
Referenzen - Gesetze | § 299 StGB
§ 299 StGB zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
§ 299 StGB wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verur
Produktsicherheitsgesetz - ProdSG 2021 | § 11 Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde
(1) Die Befugnis erteilende Behörde kann von den Konformitätsbewertungsstellen, denen sie die Befugnis zur Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt hat, die zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben erforderlichen Auskünfte ei
§ 299 StGB wird zitiert von 2 anderen §§ im Strafgesetzbuch.
Strafgesetzbuch - StGB | § 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 299, 299a und 299b mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bez
Strafgesetzbuch - StGB | § 301 Strafantrag
(1) Die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen
61 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 299 StGB.
Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2020 - 5 StR 385/19
bei uns veröffentlicht am 22.01.2020
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 385/19 vom 22. Januar 2020 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr u.a. ECLI:DE:BGH:2020:220120U5STR385.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2013 - 2 StR 160/12
bei uns veröffentlicht am 03.12.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 160/12 vom 3. Dezember 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Sitzung vom 23. Oktober 201
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2011 - 5 StR 115/11
bei uns veröffentlicht am 20.07.2011
5 StR 115/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 20. Juli 2011 in der Strafsache gegen wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juli 2011 beschlossen: Der Senat legt die Sache nach § 132 Abs. 4
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2014 - 1 StR 355/13
bei uns veröffentlicht am 11.02.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 3 5 5 / 1 3 vom 11. Februar 2014 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2014 beschlossen : I. Auf die Revision des A
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2014 - 3 StR 28/14
bei uns veröffentlicht am 20.03.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 2 8 / 1 4 vom 20. März 2014 in der Strafsache gegen wegen Untreue u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antra
Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2014 - 2 StR 160/12
bei uns veröffentlicht am 15.04.2014
BUNDESGERICHTSHOF Beschluss 2 S t R 1 6 0 / 1 2 vom 15. April 2014 in der Strafsache gegen wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr hier: Anhörungsrüge des Angeklagten K. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. April 2014 gemäß § 356
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2012 - 5 StR 115/11
bei uns veröffentlicht am 11.10.2012
5 StR 115/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. Oktober 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Oktober 2012 beschlossen: Auf die
Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2019 - 1 StR 99/19
bei uns veröffentlicht am 05.09.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 99/19 vom 5. September 2019 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr u.a. ECLI:DE:BGH:2019:050919B1STR99.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschw
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2007 - 5 StR 506/06
bei uns veröffentlicht am 18.04.2007
Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c Ein Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ist kein Amtsträger, wenn die Wohnungsbaugesellschaft nur einer von vielen Anbietern von Wohnraum ist,
Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2011 - 3 StR 458/10
bei uns veröffentlicht am 05.05.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 458/10 vom 5. Mai 2011 in dem selbstständigen Verfallsverfahren gegen wegen Anordnung von Wertersatzverfall Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 17. März 2011 in der Sitzu
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Aug. 2007 - 5 StR 103/07
bei uns veröffentlicht am 29.08.2007
5 StR 103/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 29. August 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. August 2007, an der teilgenommen haben:
Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2007 - 4 StR 444/07
bei uns veröffentlicht am 09.10.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 444/07 vom 9. Oktober 2007 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 9
Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2001 - 5 StR 454/00
bei uns veröffentlicht am 15.03.2001
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja GG Art. 103 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2, § 301; UWG § 12 Abs. 2 aF 1.) Der Geschäftsführer einer GmbH, deren einziger Gesellschafter das Bayerische Rote Kreuz als Körpers
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2001 - 1 StR 582/00
bei uns veröffentlicht am 04.04.2001
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 582/00 vom 4. April 2001 in der Strafsache gegen wegen Subventionsbetruges u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. April 2001, an der teilgenommen haben: Vorsitze
Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2013 - 1 StR 532/12
bei uns veröffentlicht am 10.07.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 532/12 vom 10. Juli 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Untreue Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 27. Juni 2013, in der Sitzung am 10. Juli 2013, an
Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2011 - 1 StR 302/11
bei uns veröffentlicht am 09.11.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 302/11 vom 9. November 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1.: Bestechlichkeit u.a. zu 2. und 3.: Bestechung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vo
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2009 - 1 StR 470/08
bei uns veröffentlicht am 14.01.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 470/08 vom 14. Januar 2009 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2009 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil
Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2018 - 3 StR 627/17
bei uns veröffentlicht am 26.07.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 627/17 vom 26. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen Geldwäsche ECLI:DE:BGH:2018:260718B3STR627.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwal
Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2018 - 3 StR 626/17
bei uns veröffentlicht am 26.07.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 626/17 vom 26. Juli 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Geldwäsche hier: Revision des Angeklagten H. ECLI:DE:BGH:2018:260718B3STR626.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Sept. 2013 - 5 StR 152/13
bei uns veröffentlicht am 04.09.2013
5 StR 152/13 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 4. September 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechlichkeit u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. September 2013, an der teilgenommen habe
Bundesgerichtshof Urteil, 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07
bei uns veröffentlicht am 30.05.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 166/07 vom Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja UWG § 16 Abs. 1 nF, § 4 Abs. 1 aF StGB § 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StGB § 73 Abs. 1 Satz 2, BGB § 823 Abs. 2 1. Zum Zusammen
Bundesgerichtshof Urteil, 09. Aug. 2006 - 1 StR 50/06
bei uns veröffentlicht am 09.08.2006
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 50/06 vom 9. August 2006 in der Strafsache gegen wegen Untreue u. a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 8. August 2006 in der Sitzung am 9. August 2006, an d
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2006 - 1 StR 50/06
bei uns veröffentlicht am 06.11.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 50/06 vom 6. November 2006 in der Strafsache gegen wegen Untreue u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November beschlossen: Der Antrag des Verurteilten, das Verfahren wegen Verletzung seines A
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02
bei uns veröffentlicht am 18.06.2003
Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja StGB §§ 27, 78a, 299 AO § 370 1. Zur Beendigung der Bestechung durch Versprechen eines Vorteils. 2. Zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch objektiv neutrale Handlung. BGH, Urteil vom 18. Ju
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2005 - 5 StR 268/05
bei uns veröffentlicht am 02.12.2005
5 StR 268/05 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 2. Dezember 2005 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Untreue Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 1. und 2. Dezember 2005, an der teilge
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2005 - 5 StR 119/05
bei uns veröffentlicht am 02.12.2005
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 266; AO § 393 1. Privatrechtlich organisierte Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge sind keine "sonstigen Stellen" im Sinne von §
Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 28. Sept. 2016 - 3 Ca 38/16
bei uns veröffentlicht am 28.09.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 62.500.000,-- € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Ersta
Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17
bei uns veröffentlicht am 31.07.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 620/17 vom 31. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen Vorteilsannahme u.a. ECLI:DE:BGH:2018:310718B3STR620.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Genera
Bundesfinanzhof Urteil, 26. Apr. 2018 - X R 24/17
bei uns veröffentlicht am 26.04.2018
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. April 2017 2 K 11255/15 aufgehoben.
Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 25. Jan. 2018 - 2 BvR 1362/16
bei uns veröffentlicht am 25.01.2018
Tenor
Die Beschlüsse des Landgerichts München I vom 3. Juli 2015 - 4 Qs 2/15, 4 Qs 3/15, 4 Qs 4/15, 4 Qs 5/15, 4 Qs 8/15, 4 Qs 9/15, 4 Qs 10/15 - verletzen die Beschwerdeführerin jeweils in ihrem g
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2018 - I ZR 150/15
bei uns veröffentlicht am 18.01.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 150/15 Verkündet am: 18. Januar 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - 2 StR 308/16
bei uns veröffentlicht am 12.12.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 308/16 vom 12. Dezember 2017 in der Strafsache gegen wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr u.a. ECLI:DE:BGH:2017:121217B2STR308.16.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbu
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2017 - 2 StR 271/17
bei uns veröffentlicht am 29.11.2017
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 271/17 vom 29. November 2017 in der Strafsache gegen wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr ECLI:DE:BGH:2017:291117U2STR271.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2017 - 2 StR 252/16
bei uns veröffentlicht am 25.10.2017
Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja StGB § 78b Abs. 3 1. Zwar wird der Ablauf der Verjährungsfrist durch ein auf Einstellung des Verfahrens wegen örtlicher Unzuständigkeit lautendes Prozessurteil gehemmt (§ 78b Abs. 3 StGB).
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17
bei uns veröffentlicht am 18.05.2017
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 103/17 vom 18. Mai 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________________ StGB §§ 78a, 299 Abs. 1 Nr. 1 nF, Abs. 2 Nr. 1 nF; OWiG § 17 Abs. 4 Satz 1,
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 21. März 2017 - 1 SaGa 4/17
bei uns veröffentlicht am 21.03.2017
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 03.01.2017 - Az. 2 Ga 13/16 - abgeändert und dem Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zu-wid
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 01. Dez. 2016 - 9 S 911/14
bei uns veröffentlicht am 01.12.2016
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. März 2014 - 1 K 848/13 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Der Kläg
Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 01. Apr. 2016 - 6 U 193/10
bei uns veröffentlicht am 01.04.2016
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 02.09.2010, Az. 304 O 125/09, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Kosten der Nebeni
Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. März 2016 - 2 AZR 110/15
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Teil-Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. November 2014 - 3 Sa 239/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Feb. 2016 - 1 Sa 358/15
bei uns veröffentlicht am 26.02.2016
weitere Fundstellen ...
Diese Entscheidung wird zitiert
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 27.05.2015 - 3 Ca 1262/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II. Die Revision w
Bundessozialgericht Urteil, 08. Sept. 2015 - B 1 KR 36/14 R
bei uns veröffentlicht am 08.09.2015
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Juli 2013 wird zurückgewiesen, soweit der Kläger von der Beklagten die Einholung eines weiteren zah
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Juni 2015 - 4 Ws 232/15
bei uns veröffentlicht am 29.06.2015
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Juni 2015 werden der Haftbefehl des Amtsgerichts Heilbronn vom 23. April 2015, der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 29. Mai 2015, der Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 15. Jun
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2015 - 1 StR 235/14
bei uns veröffentlicht am 29.04.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 2 3 5 / 1 4 vom 29. April 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1.: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zu 2. und 3.: Bestechung im geschäftlichen Verkehr u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerich
Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2014 - 1 StR 114/14
bei uns veröffentlicht am 08.10.2014
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 1 1 4 / 1 4 vom 8. Oktober 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja __________________________ StGB § 265b 1. § 265b StGB umfasst auch Straftaten zu Lasten auslän
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2014 - 5 StR 181/14
bei uns veröffentlicht am 27.08.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 181/14 vom 27. August 2014 in der Strafsache gegen wegen Untreue u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. August 2014 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgeri
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Aug. 2014 - I-22 U 39/13
bei uns veröffentlicht am 22.08.2014
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 14. Februar 2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter A
Bundesfinanzhof Urteil, 14. Mai 2014 - X R 23/12
bei uns veröffentlicht am 14.05.2014
Tatbestand
1
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb seit 1984 ein Einzelunternehmen, dessen Gegenstand die Planung und Einrichtung von Kfz-Werkstätten war. S
Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2014 - V ZR 305/12
bei uns veröffentlicht am 09.05.2014
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 305/12 Verkündet am: 9. Mai 2014 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2014 - I ZR 217/12
bei uns veröffentlicht am 08.05.2014
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 2 1 7 / 1 2 Verkündet am: 8. Mai 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Amtsgericht Münster Urteil, 01. Apr. 2014 - 12 Ls-45 Js 829/11-97/12
bei uns veröffentlicht am 01.04.2014
Tenor
Der Angeklagte ist der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in 103 Fällen schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
E