(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat in einer Versammlung oder dadurch begangen, dass ein Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. In den Fällen der §§ 188 und 192a wird die Tat auch dann verfolgt, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Die Taten nach den Sätzen 2 und 3 können jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. Stirbt der Verletzte, so gehen das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über.

(2) Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu. Ist die Tat in einer Versammlung oder dadurch begangen, dass ein Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden.

(3) Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Richtet sich die Tat gegen ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder eine andere politische Körperschaft im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes, so wird sie nur mit Ermächtigung der betroffenen Körperschaft verfolgt.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 11 Personen- und Sachbegriffe


(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister

Strafgesetzbuch - StGB | § 77 Antragsberechtigte


(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen. (2) Stirbt der Verletzte, so geht sein Antragsrecht in den Fällen, die das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten, den Leben

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Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 7. Dez. 2022 - 206 StRR 296/22

bei uns veröffentlicht am 13.04.2023

Wann darf eine Person im Polizeigewahrsam entkleidet werden? Zulässig ist dieses Vorgehen nur, wenn eine Gefahr für Körper und/oder Leben der Beamten oder der:des Betroffenen vorliegt. Und selbst dann ist die Entkleidung nur in Anwesen

Landgericht Landshut Urteil, 13. Jan. 2020 - 2 Ns 303 Js 15272/18 (2)

bei uns veröffentlicht am 20.04.2022

Das Landgericht Landshut verwarf die Berufung eines wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilten Mannes. Dieser hat wandte sich in einem Schreiben an den "Oberstaatsanwalt Landshut" und bezeichnete diesen als einen "selten demliche[n] Staatsanw

Amtsgericht Eggenfelden Urteil, 2. Aug. 2018 - 2 Cs 303 Js 15272/18

bei uns veröffentlicht am 20.04.2022

  IM NAMEN DES VOLKES   AG Eggenfelden, Urteil v. 02.08.2018 – 2 Cs 303 Js 15272/18 nachgehend:  LG Landshut, Urteil vom 13.01.2020 – 2 Ns 303 Js 15272/18 (2)BayObLG München, Beschluss vom 02.10.2020 – 206 St RR

Amtsgericht Kiel Urteil, 1. Juli 2015 - 40 Ds 562 Js 35951/14 (49/15)

bei uns veröffentlicht am 26.02.2021

Der Angeklagte, ein mehrfach wegen BtM-Delikten vorbestrafter Mann muss sich in zwei Fällen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Strafrecht

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - 4 StR 367/18

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 367/18 vom 6. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls mit Waffen u.a. ECLI:DE:BGH:2018:061218B4STR367.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2020 - 4 StR 592/19

bei uns veröffentlicht am 29.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 592/19 vom 29. Januar 2020 in der Strafsache gegen alias: wegen besonders schweren Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2020:290120B4STR592.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundes

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2013 - 1 StR 105/13

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 105/13 vom 23. April 2013 in der Strafsache gegen wegen schweren räuberischen Diebstahls u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. April 2013 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2011 - 1 StR 532/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 532/11 vom 14. Dezember 2011 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Dezember 2011 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des L

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. März 2019 - 4 StR 550/18

bei uns veröffentlicht am 14.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 550/18 vom 14. März 2019 in der Strafsache gegen wegen sexueller Nötigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:140319B4STR550.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhö

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2014 - 4 StR 568/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR568/13 vom 11. Februar 2014 in der Strafsache gegen alias: wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbu

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2012 - 4 StR 157/12

bei uns veröffentlicht am 21.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 157/12 vom 21. August 2012 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführer

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2008 - VI ZR 219/06

bei uns veröffentlicht am 02.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 219/06 Verkündet am: 2. Dezember 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2019 - 4 StR 392/19

bei uns veröffentlicht am 06.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 392/19 vom 6. November 2019 in der Strafsache gegen wegen räuberischen Diebstahls u.a. ECLI:DE:BGH:2019:061119B4STR392.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts un

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2005 - VI ZR 204/04

bei uns veröffentlicht am 22.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 204/04 Verkündet am: 22. November 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2018 - 3 StR 268/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 268/18 vom 28. November 2018 in der Strafsache gegen wegen versuchter räuberischer Erpressung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:281118B3STR268.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesa

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13

bei uns veröffentlicht am 30.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 275/13 vom 30. Juli 2013 in der Strafsache gegen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2008 - VI ZR 83/07

bei uns veröffentlicht am 22.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 83/07 Verkündet am: 22. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Amtsgericht Sonthofen Urteil, 23. März 2016 - 4 Cs 140 Js 21405/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ist schuldig der Beleidigung und wird deshalb verwarnt. 2. Die Verhängung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,- EUR bleibt vorbehalten. 3. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und s

Amtsgericht Bamberg Urteil, 15. Sept. 2017 - 23 Ds 1104 Js 5374/17

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor 1. Der Angeklagte ist schuldig des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in acht Fällen und des versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in drei Fällen sowie der Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung.

Landgericht Hof Beschluss, 28. Mai 2014 - 4 Qs 80/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der F... GmbH wird der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts - Ermittlungsrichter - Hof vom 05.05.2014, Az.: 1 Gs 1790/14, aufgehoben. II. Der Antrag der Staatsanwaltschaft Hof auf Anordnung der Durchsuchu

Landgericht München I Urteil, 30. Nov. 2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15 (2)

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten werden als unbegründet verworfen. II. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung einschließlich seiner notwendigen Auslagen. Die Kosten der Be

Landgericht München I Urteil, 16. Feb. 2016 - 22b Ns 235 Js 132863/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor I. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten werden als unbegründet verworfen. II. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung einschließlich seiner notwendigen Auslagen. Die Kosten der Berufung

Amtsgericht München Urteil, 19. Mai 2015 - 844 Ds 111 Js 132270/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe Amtsgericht München 844 Ds 111 Js 132270/15 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Rechtskräftig Angewendete Vorschriften: In dem Strafverfahren gegen ..., geboren am ..., verheiratet, Staatsangehörigkeit:

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Apr. 2016 - M 7 K 15.200

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 25. August 2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verpflichtet, die vom Kläger geplante kirchenkritische Veranstaltung in der sog. J-kirche mit den Ausstellungsstücken, gespeiche

Amtsgericht Ansbach Urteil, 24. Juni 2016 - 5 Ds 1031 Js 10005/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ist schuldig der vorsätzlichen Körperverletzung in drei tatmehrheitlichen Fällen. 2. Er wird zur Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 11 Monaten verurteilt. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens

Landgericht München I Urteil, 19. Mai 2016 - 2 KLs 111 Js 169510/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ... A... geboren am ... 1989 in M., ist schuldig der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei tatmehrheitlichen Fällen. 2. Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Juni 2016 - M 16 S 16.2132

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage betreffend den Widerruf der Fahrschulerlaubnis (Az.: 33-1441, 21. April 2014) wird wieder hergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens trage

Landgericht Ingolstadt Urteil, 16. Feb. 2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht Ingolstadt vom 19.10.2015 werden verworfen mit der Maßgabe, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60,00 Eur

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 22. Juni 2018 - 1 E 2009/18

bei uns veröffentlicht am 22.06.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspr

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2018 - 2 ARs 63/18

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 63/18 2 AR 55/18 vom 3. Mai 2018 in der Strafsache gegen wegen Vergehen gemäß §§ 186 Abs. 1, 194 Abs. 1 Satz 1 StGB, §§ 106 Abs. 1, 109 UrHG, § 25 Abs. 2 StGB Vertreten durch: Rechtsanwalt Az.: 3 Cs 140 Js 23469/

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 20. Apr. 2018 - 20 RR 16/18

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Tenor Die Revision der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwerin vom 27.04.2017, soweit dieses den Angeklagten P. betrifft, wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen ha

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 12. Apr. 2018 - 6 A 2059/17 As HGW

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 5. September 2017 – 6876984 - 432 – verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz gemäß § 4 AsylG zuzuerkennen. Der Kläge

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 12. Feb. 2018 - 21 Ss OWi 200/17 (Z)

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor 1. Der mitunterzeichnende Einzelrichter lässt die Rechtsbeschwerde zu und überträgt die Sache dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern, weil es geboten ist, das Urteil zur Fortbildung des Rechts nachzuprüfen (§§ 80 Abs. 2, 80a Abs

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 14. Aug. 2017 - 20 Ws 226/17

bei uns veröffentlicht am 14.08.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen die Kostengrundentscheidung im Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 07.07.2017 wird als unzulässig verworfen. 2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1 GKG davon abgesehen, dem Beschwerdeführer

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2016 - 3 StR 453/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 453/16 vom 21. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls ECLI:DE:BGH:2016:211216B3STR453.16.1 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Nov. 2016 - 2 Rv 88/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wernigerode vom 8. Juni 2016 aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des An

Amtsgericht Bonn Urteil, 10. Aug. 2016 - 702 Ds 74/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Der Angeklagte ist schuldig der versuchten Nötigung in Tateinheit mit 2 tateinheitlichen Fällen der Beleidigung. Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Angewendete Str

Amtsgericht Köln Urteil, 28. Juli 2016 - 612 Ls 60/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Der Angeklagte wird wegen 2-facher tätlicher Beleidigung sowie wegen Diebstahls und einer Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. - §§ 185 2. Alt., 242 Abs. 1, 243

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 07. Juni 2016 - 137 Ds -70 Js 1831/16–63/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Die Angeklagte ist der Beleidigung schuldig. Dem Angeklagten wird aufgegeben, innerhalb von 2 Monaten 20 Arbeitsstunden nach Weisung der zuständigen Jugendgerichtshilfe Düsseldorf abzuleisten. Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird a

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/14

bei uns veröffentlicht am 17.05.2016

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18. Dezember 2013 - 4 OLG 13 Ss 571/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2016 - 3 StR 392/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 392/15 vom 4. Mai 2016 in der Strafsache gegen wegen verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen u.a. ECLI:DE:BGH:2016:040516B3STR392.15.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhö

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2016 - VI ZR 505/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 505/14 Verkündet am: 12. April 2016 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2016 - 2 StR 448/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 448/15 vom 4. Februar 2016 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:040216B2STR448.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Mai 2015 - 5 RVs 55/15

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor Die Revision wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO), dass es im Tenor des angefochtenen Berufungsurteils lauten muss: Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 22. Mai 2014 wir

Landgericht Dortmund Beschluss, 20. Apr. 2015 - 34 Qs 79/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen. 1Gründe: 2I. 3Im Rahmen des Kommunalwahlkampfes in NRW im Jahr 2014 warb die FDP Hamm mit der Anzeigeerstatterin P als Spitzenkandidatin a

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. Jan. 2015 - 6 U 156/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 29.09.2014, Az. 4 O 128/14, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erla

Amtsgericht Düsseldorf Strafbefehl, 01. Okt. 2014 - 122 Cs 40 Js 6983/14 - 588/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Tenor Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird gegen Sie wegen Beleidigung - Vergehen nach §§ 185, 194 StGB - eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 Euro (= 600,00 Euro) festgesetzt. Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verf

Amtsgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2014 - 736 Cs-600 Js 3/14-157/14

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 40,- € verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen. Angewandte Vorschriften: §§ 185, 193, 194 Abs. 3

Landgericht Köln Urteil, 29. Apr. 2014 - 155 Ns 155/12

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Auf die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Köln wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.09.2012 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Angeklagte ist der Beleidigung schuldig. Er wird deswegen verwarnt. Die Verurteilun

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 19. Feb. 2014 - 7 K 2154/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckba

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(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten...
(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen. (2) Stirbt der Verletzte, so geht sein Antragsrecht in den Fällen, die das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten, den Lebenspartner und...
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten...