Strafgesetzbuch - StGB | § 174b Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

Strafgesetzbuch - StGB | § 174b Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, unter Mißbrauch der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit sexuelle Handlungen an demjenigen, gegen den sich das Verfahren richtet, vornimmt oder an sich von dem anderen vornehmen läßt oder die Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einer dritten Person bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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28/11/2011 15:49

Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin in Mitte
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published on 14/04/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 669/10 vom 14. April 2011 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 174c 1. Einer Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs
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