Strafgesetzbuch - StGB | § 234a Verschleppung

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlaßt, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren, und dadurch der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(3) Wer eine solche Tat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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23/03/2015 12:55

§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG.
Subjectssonstiges
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(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen)2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,4. einer Geld- od

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 177 Absatz 4 bi

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:1.(weggefallen)2.Hochverrat (§§ 81 bis 83);3.Gefährdung des demokratischen Rechtsstaatesa)in den Fällen des § 86 Absatz 1 und 2, wenn P
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published on 16/09/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ___________ StB 11/11 vom 16. September 2011 in dem Strafverfahren gegen wegen Verschleppung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie des Beschwerdeführers und seiner Ver
published on 24/01/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS __________ StB 19/12 vom 24. Januar 2013 in dem Strafverfahren gegen wegen Verschleppung u.a. hier: Beschwerde des Angeklagten gegen den Eröffnungsbeschluss des Kammergerichts vom 5. Dezember 2012 Der 3. Strafsenat de
published on 08/05/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 243/13 vom 8. Mai 2014 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 1. § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB verstößt nicht ge
published on 12/03/2014 00:00

Gründe 1 Die Antragstellerin wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Vollziehung von Bescheiden, mit denen sie zu Benutzungsgebühren für die öffentliche dezentrale Schmutzwasserentsorgung (Klärgebühr für die Behandlung des Inh
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