Strafgesetzbuch - StGB | § 323a Vollrausch
Strafgesetzbuch - StGB | § 323a Vollrausch
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
10/10/2016 12:55
Egal ob es zu schnelles Fahren mit dem Auto ist, eine aus Unachtsamkeit überfahrene rote Ampel, nicht ordnungsgemäß befestigtes Gepäck oder Alkohol am Steuer: Es kann einem im Straßenverkehr schnell passieren, dass man sich nicht an die Vorschriften
SubjectsVerkehrsstrafrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn 1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die per
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
39 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 04/02/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 677/19 vom 4. Februar 2020 in der Strafsache gegen wegen fahrlässigen Vollrausches ECLI:DE:BGH:2020:040220B5STR677.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach
published on 20/12/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 63/15 vom 20. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen Totschlags ECLI:DE:BGH:2016:201216B3STR63.15.0 Dem Großen Senat für Strafsachen wird gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung
published on 12/12/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 385/18 vom 12. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen Totschlags u.a. ECLI:DE:BGH:2018:121218U5STR385.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Dezember 201
published on 29/09/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 426/09 vom 29. September 2009 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja __________________________ StGB § 174c Abs. 2 Täter des § 174c Abs. 2 StGB kann nur sein, wer zum Führen der Bezeichnung
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.