Strafgesetzbuch - StGB | § 305a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer rechtswidrig
- 1.
ein fremdes technisches Arbeitsmittel von bedeutendem Wert, das für die Errichtung einer Anlage oder eines Unternehmens im Sinne des § 316b Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder einer Anlage, die dem Betrieb oder der Entsorgung einer solchen Anlage oder eines solchen Unternehmens dient, von wesentlicher Bedeutung ist, oder - 2.
ein für den Einsatz wesentliches technisches Arbeitsmittel der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes, das von bedeutendem Wert ist, oder - 3.
ein Kraftfahrzeug der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes
(2) Der Versuch ist strafbar.
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(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völ
(1) Wer Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt mit dem Wissen oder in der Absicht, dass diese von einer anderen Person zur Begehung 1. eines Mordes (§ 211), eines Totschlags (§ 212), eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafges
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(1) Wer den Betrieb 1. von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,2. einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines fü
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 20/10/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 344/11 vom 20. Oktober 2011 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 306 Abs. 1 Fall 2 Auch die teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes erf
published on 14/11/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 S t R 3 3 6 / 1 3 vom 14. November 2013 in der Strafsache gegen wegen Brandstiftung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 14. November 2013, an der teilgenommen haben:
published on 05/04/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 13/18 vom 5. April 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Zerstören im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt bei
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(1) Wer den Betrieb 1. von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,2. einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines für die...