Strafgesetzbuch - StGB | § 216 Tötung auf Verlangen

Strafgesetzbuch - StGB | § 216 Tötung auf Verlangen
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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by OpenAI, OpenAI
21/12/2022 03:41

§ 216 StGB ist ein Paragraf im deutschen Strafgesetzbuch (StGB), der das Delikt der Tötung auf Verlangen (auch als "Mord auf Verlangen" oder "Beihilfe zum Mord" bezeichnet) regelt. Dieses Delikt ist in der Regel als besonders schwerwiegend anzusehen
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17/08/2022 15:00

Der BGH konkretisiert die Abgrenzung zwischen strafloser Beihilfe zum Suizid und strafbarer Tötung auf Verlangen und definiert diese Grenze neu. Ausgangspunkt soll eine normative Betrachtung des Gesamtgeschehens sein. Die ehemaltige Krankenschwester die ihrem Ehemann auf dessen Wunsch eine tödliche Dosis Insulin gespritzt hat, wurde freigesprochen.
16/04/2015 11:28

Die Erbunwürdigkeit setzt in den Fällen des § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB Schuldfähigkeit des Handelnden voraus.
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09/12/2011 15:55

Töten im Sinne von § 212 StGB bezeichnet das Verursachen des Todes eines anderen Menschen durch den Täter in zurechenbarer Weise. Die Tat ist mit Todeseintritt vollendet. Meist wird die Tötung durch Verletzen, Vergiften oder auch durch Unterlassen
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published on 18/08/2022 12:17

Der angeklagte und verurteilte Rechtsanwalt, der seiner Mandantin empfohlen hat die Magensonde seiner im Koma liegenden Mutter durchzuschneiden, um ihren Willen zu wahren, wurde freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das entsprechende Urteil auf d
published on 18/08/2022 11:55

Da das Durchneiden einer Sonde, zur Ernährung einer Komapatientin eine verbotene aktive Sterbehilfe darstellt, wurde ein Rechtsanwalt, der dies einer seiner Mandantinnen empfohlen hat, zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung ve
published on 17/08/2022 15:30

Beim "einseitig fehlgeschlagenen Doppelselbstmord" ist der Überlebende nach § 216 StGB zu bestrafen, wenn er das zum Tode führende Geschehen beherrscht hat (Tatherrschaft). Andernfalls liegt straflose Beihilfe zum Selbstmord vor.
published on 17/08/2022 12:47

Der Bundesgerichtshof konkretisiert die Kriterien zur Abgrenzung einer strafbaren Törung auf Verlangen von einer straflosen Beihilfe zum Suizid. Diese Abgrenzung erfordere eine normative Betrachtung und dürfe nicht lediglich danach entschie
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