Strafgesetzbuch - StGB | § 81 Hochverrat gegen den Bund
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
- 1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder - 2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
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(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen)2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,4. einer Geld- od
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:1.(weggefallen)2.Hochverrat (§§ 81 bis 83);3.Gefährdung des demokratischen Rechtsstaatesa)in den Fällen des § 86 Absatz 1 und 2, wenn P
(1) In den Fällen der §§ 81 und 82 kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt und eine von ihm er
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published on 01/12/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 329/00 vom 1. Dezember 2000 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung mit Todesfolge Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 29. November 2000 in der Sitzung
published on 12/07/2018 00:00
Tenor
1.) Die Auslieferung des Verfolgten aus der Bundesrepublik Deutschland an das Königreich Spanien zur Strafverfolgung wegen des im Europäischen Haftbefehl der Zweiten Kammer des Obersten Spanischen Gerichtshofes vom 23. März 2018 genannten V
published on 16/09/2014 00:00
Gründe
A.
1
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Zustimmung des Deutschen Bundestages, dem
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