Strafgesetzbuch - StGB | § 343 Aussageerpressung
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
- 1.
einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung, - 2.
einem Bußgeldverfahren oder - 3.
einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 15/08/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 474/17 vom 15. August 2018 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung ECLI:DE:BGH:2018:150818B2STR474.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des
published on 16/08/2000 00:00
5 StR 74/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 16. August 2000 in der Strafsache gegen wegen Aussageerpressung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. August 2000 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Lan
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