Strafgesetzbuch - StGB | § 124 Schwerer Hausfriedensbruch
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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published on 29/08/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 273/00 URTEIL vom 29. August 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Landfriedensbruchs u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. August 2000, an der teilgenommen
published on 04/04/2013 00:00
Tenor
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 05. Oktober 2012 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine
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