Strafgesetzbuch - StGB | § 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder - 2.
als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Anwälte | § 315a StGB
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 315a StGB
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Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr - § 315 b StGB
10.10.2016
§ 315 b StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, .
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Strafgesetzbuch - StGB | § 316 Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2018 - 2 ARs 295/18
bei uns veröffentlicht am 27.11.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 295/18 2 AR 73/18 vom 27. November 2018 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Tötung Az.: 700 AR 42/18 Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 390 Js 54287/16 Staatsanwaltschaft Oldenburg 42 Ds 87/17 Amtsgerich
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2014 - 4 StR 92/14
bei uns veröffentlicht am 23.09.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR92/14 vom 23. September 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StVG § 2 Abs. 15 Satz 2 StVO § 23 Abs. 1a Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer währen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 03. Sept. 2014 - 7 K 1599/11
bei uns veröffentlicht am 03.09.2014
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Landesjustizprüfungsamtes vom 10. Juni 2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 28. Februar 2011 verpflichtet, die Klägerin zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung erneut insoweit z
Bundesverfassungsgericht Beschluss, 12. Okt. 2011 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08
bei uns veröffentlicht am 12.10.2011
Gründe
A.
1
Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen Art.
Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 26. Juni 2008 - 1 Ss 95/08 I 49/08
bei uns veröffentlicht am 26.06.2008
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Wolgast vom 08.01.2008 -3 Cs 468/07- wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben, soweit dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen worden ist,