Strafgesetzbuch - StGB | § 265a Erschleichen von Leistungen
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
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15/07/2011 15:29
BGH-Urteil vom 15.03.2011 - Az: II ZR 204/09 - Anwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsInsolvenzrecht
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Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschrei
Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
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published on 26/02/2021 17:53
Der Angeklagte, ein mehrfach wegen BtM-Delikten vorbestrafter Mann muss sich in zwei Fällen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
SubjectsStrafrecht
published on 27/09/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 26/17 vom 27. September 2017 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2017:270917BVZB26.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. September 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die R
published on 06/09/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 159/12 vom 6. September 2012 in dem Sicherungsverfahren gegen Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 6. September 2012, an der teilgenommen haben: Richter am Bundesgerichts
published on 15/03/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 204/09 Verkündet am: 15. März 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
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Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts...