Strafgesetzbuch - StGB | § 136 Verstrickungsbruch; Siegelbruch

(1) Wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht.

(3) Die Tat ist nicht nach den Absätzen 1 und 2 strafbar, wenn die Pfändung, die Beschlagnahme oder die Anlegung des Siegels nicht durch eine rechtmäßige Diensthandlung vorgenommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

(4) § 113 Abs. 4 gilt sinngemäß.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte


(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit

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Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 18. Sept. 2014 - 9 V 13.01534

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Tenor 1. Die Antragstellerin wird ermächtigt, die nach Nr. 2 des gerichtlichen Vergleichs der Kammer vom 16. Dezember 2010 dem Antragsgegner obliegende Verpflichtung, den nach den Plänen (Grundriss Kellergeschoss der mit Genehmigungsvermerk

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Dez. 2015 - M 16 K 15.2439

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Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 06. Nov. 2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15

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Tenor I. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird das Verfahren 11 Ns 412 Js 45500/15 mit Rücksicht auf die gegen den Angeklagten im Verfahren 3 KLs 503 Js 371/14 rechtskräftig erkannte Strafe gemäß § 154 Abs. 2 StPO i.V.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 25. Apr. 2016 - 1 LA 2/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer, Einzelrichter - vom 09.11.2015 wird abge- lehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Wert des Stre

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Aug. 2012 - VII B 40/11

bei uns veröffentlicht am 03.08.2012

Tatbestand 1 I. Aufgrund von Abgabenrückständen hat der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) in den Wohn- und Werkstatträumen des als Orthopädiemeis

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(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt...