Strafgesetzbuch - StGB | § 259 Hehlerei

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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18/05/2016 21:56

Anwalt für Strafrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
21/03/2015 15:56

Eine wahlweise Verurteilung zwischen Bandendiebstahl und Bandenhehlerei ist möglich.
SubjectsStrafrecht
21/03/2015 15:45

Die gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat muss zum Zeitpunkt der Begehung der Hehlerei vollendet sein.
SubjectsStrafrecht
21/03/2015 15:36

„Sich-verschaffen“ erfordert, dass der Hehler eine eigene tatsächliche Herrschaft über die Sache erlangt.
SubjectsStrafrecht
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(1) Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat ni
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschrei

Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
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published on 02/11/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 495/12 vom 2. November 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei hier: Vorlagebeschluss nach § 132 Abs. 4 GVG ECLI:DE:BGH:2016:021116B2STR495.12.0 Der 2. Strafsenat des.
published on 14/05/2013 00:00

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published on 05/02/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 613/18 vom 5. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen schweren Bandendiebstahls u.a. ECLI:DE:BGH:2019:050219B5STR613.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts u
published on 06/03/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 4/19 vom 6. März 2019 in der Strafsache gegen wegen schweren Bandendiebstahls u.a. ECLI:DE:BGH:2019:060319B3STR4.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach An
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Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts...