Strafgesetzbuch - StGB | § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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28/11/2011 15:49
Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin in Mitte
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(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde
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published on 10/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 463/18 vom 10. Januar 2019 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2019:100119U1STR463.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 10. Januar 2019, an der teilgenom
published on 27/09/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 217/12 vom 27. September 2012 in der Strafsache gegen wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 27. Sep
published on 20/02/2017 00:00
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
published on 19/08/2015 00:00
Gründe
Landgericht Augsburg
Az.: J Ns 404 Js 104801/15 jug
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
35 Ds 404 Js 104801/15 jug AG Augsburg
Rechtskräftig seit 19.08.2015.
Augsburg, 14.09.2015
..., Urk.Beamtin der Geschäf
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(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des...