Strafgesetzbuch - StGB | § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

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Sexualstrafrecht

28.11.2011

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Strafgesetzbuch - StGB | § 183 Exhibitionistische Handlungen


(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde

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Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2019 - 1 StR 463/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 463/18 vom 10. Januar 2019 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2019:100119U1STR463.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 10. Januar 2019, an der teilgenom

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2012 - 4 StR 217/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 217/12 vom 27. September 2012 in der Strafsache gegen wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 27. Sep

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2017 - 10 ZB 16.1662

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Landgericht Augsburg Urteil, 19. Aug. 2015 - JNs 404 Js 104801/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Gründe Landgericht Augsburg Az.: J Ns 404 Js 104801/15 jug IM NAMEN DES VOLKES Urteil 35 Ds 404 Js 104801/15 jug AG Augsburg Rechtskräftig seit 19.08.2015. Augsburg, 14.09.2015 ..., Urk.Beamtin der Geschäf

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Juli 2016 - M 7 K 15.4011

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 26. Okt. 2015 - 2 Ws 550/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des früheren Angeklagten gegen den Beschluss der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 7. September 2015 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Der inzwischen 45 Jahre

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 21. Mai 2013 - 5 K 969/12.NW

bei uns veröffentlicht am 21.05.2013

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Beklagte wird – unter Aufhebung des Bescheids vom 4. Juni 2012 und des Widerspruchsbescheids vom 11. Oktober 2012 – verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Anzeige vom 19. Oktober 2011 erhobenen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. März 2013 - A 9 S 1873/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Juni 2012 - A 9 K 122/12 - geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 2 bis 4 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 12.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. März 2013 - A 9 S 1872/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. Juni 2012 - A 6 K 737/12 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

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(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des...