Strafgesetzbuch - StGB | § 153 Falsche uneidliche Aussage
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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02/06/2016 12:15
Adressat einer falschen uneidlichen Aussage kann nur eine staatliche Stelle sein, die zur Abnahme eines Eides berechtigt ist.
SubjectsStrafrecht
18/04/2015 13:17
Online-Kommentar zu § 162 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsStrafrecht
31/01/2011 20:51
Ein Mitarbeiter in der Bauabteilung der Flughafen Frankfurt/Ma
SubjectsStrafrecht
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Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:1.(weggefallen)2.Hochverrat (§§ 81 bis 83);3.Gefährdung des demokratischen Rechtsstaatesa)in den Fällen des § 86 Absatz 1 und 2, wenn P
Für den Versuch der Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153) und einer falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156) gelten § 30 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 entsprechend.
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