Strafgesetzbuch - StGB | § 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 299, 299a und 299b mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.
die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder
2.
der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

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Bestechung & Korruption

07.07.2010

Ein Wein für den langjährigen Geschäftspartner oder ein kleines Geschenk als Dankeschön – die Grauzone zwischen zulässiger Aufmerksamkeit und illegaler Korruption ist nicht leicht zu bestimmen. Was ist Korruption?Unter Korruption versteht man den Mis

Referenzen - Gesetze | § 300 StGB

§ 300 StGB zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 300 StGB zitiert 3 andere §§ aus dem Strafgesetzbuch.

Strafgesetzbuch - StGB | § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens 1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprech

Strafgesetzbuch - StGB | § 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen


Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenl

Strafgesetzbuch - StGB | § 299b Bestechung im Gesundheitswesen


Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er 1. bei der Verordnung von Arznei-, Hei

Referenzen - Urteile | § 300 StGB

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2020 - 1 StR 421/19

bei uns veröffentlicht am 29.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 421/19 vom 29. Januar 2020 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:290120B1STR421.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach A

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2014 - 1 StR 355/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 3 5 5 / 1 3 vom 11. Februar 2014 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2014 beschlossen : I. Auf die Revision des A

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2007 - 4 StR 444/07

bei uns veröffentlicht am 09.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 444/07 vom 9. Oktober 2007 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 9

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Aug. 2006 - 1 StR 50/06

bei uns veröffentlicht am 09.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 50/06 vom 9. August 2006 in der Strafsache gegen wegen Untreue u. a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 8. August 2006 in der Sitzung am 9. August 2006, an d

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02

bei uns veröffentlicht am 18.06.2003

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja StGB §§ 27, 78a, 299 AO § 370 1. Zur Beendigung der Bestechung durch Versprechen eines Vorteils. 2. Zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch objektiv neutrale Handlung. BGH, Urteil vom 18. Ju

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2005 - 5 StR 119/05

bei uns veröffentlicht am 02.12.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 266; AO § 393 1. Privatrechtlich organisierte Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge sind keine "sonstigen Stellen" im Sinne von §

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - 2 StR 308/16

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 308/16 vom 12. Dezember 2017 in der Strafsache gegen wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr u.a. ECLI:DE:BGH:2017:121217B2STR308.16.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbu

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2017 - 2 StR 252/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja StGB § 78b Abs. 3 1. Zwar wird der Ablauf der Verjährungsfrist durch ein auf Einstellung des Verfahrens wegen örtlicher Unzuständigkeit lautendes Prozessurteil gehemmt (§ 78b Abs. 3 StGB).

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2015 - 5 StR 352/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR352/15 vom 23. November 2015 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit u.a. ECLI:DE:BGH:2015:231115U5STR352.15.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung v

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Juni 2015 - 4 Ws 232/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Juni 2015 werden der Haftbefehl des Amtsgerichts Heilbronn vom 23. April 2015, der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 29. Mai 2015, der Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 15. Jun

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2015 - 1 StR 235/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 2 3 5 / 1 4 vom 29. April 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1.: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zu 2. und 3.: Bestechung im geschäftlichen Verkehr u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerich

Amtsgericht Münster Urteil, 01. Apr. 2014 - 12 Ls-45 Js 829/11-97/12

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Der Angeklagte ist der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in 103 Fällen schuldig. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. E

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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens 1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder...
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens 1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder...
Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür...
Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür...
Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er 1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder...
Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er 1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder...