Strafgesetzbuch - StGB | § 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

(1) In besonders schweren Fällen wird

1.
eine Tat nach
a)
§ 332 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und
b)
§ 334 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 3,
mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren und
2.
eine Tat nach § 332 Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren
bestraft.

(2) Ein besonders schwerer Fall im Sinne des Absatzes 1 liegt in der Regel vor, wenn

1.
die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht,
2.
der Täter fortgesetzt Vorteile annimmt, die er als Gegenleistung dafür gefordert hat, daß er eine Diensthandlung künftig vornehme, oder
3.
der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

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Vorteilsannahme: Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung

11.02.2012

Ruhen der Verjährung-maßgeblich ist, ob der Straftatbestand eine abstrakte Strafschärfung für besonders schwere Fälle vorsieht-BGH vom 08.02.11-Az:1 StR 490/10
Verjährung

Wirtschaftsstrafrecht: Zu den Voraussetzungen einer pflichtwidrigen Diensthandlung I.S. des § 332 StGB

31.01.2011

Eine pflichtwidrige Diensthandlung im Sinne des § 332 StGB begeht nicht nur derjenige, der eine Tätigkeit vornimmt, die an sich in den Kreis seiner Amtspflichten fällt, sondern auch, wer seine amtliche Stellung dazu m
Strafrecht

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafgesetzbuch - StGB | § 358 Nebenfolgen


Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45

Strafgesetzbuch - StGB | § 335a Ausländische und internationale Bedienstete


(1) Für die Anwendung des § 331 Absatz 2 und des § 333 Absatz 2 sowie der §§ 332 und 334, diese jeweils auch in Verbindung mit § 335, auf eine Tat, die sich auf eine künftige richterliche Handlung oder eine künftige Diensthandlung bezieht, stehen gle
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 332 Bestechlichkeit


(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlu

Strafgesetzbuch - StGB | § 334 Bestechung


(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewäh

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2012 - 1 StR 522/12

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 522/12 vom 13. Dezember 2012 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2012 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des La

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - 5 StR 584/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 584/15 vom 6. April 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. : Bestechlichkeit u.a. zu 2. und 3.: Bestechung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:060416B5STR584.15.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2010 - 1 StR 623/09

bei uns veröffentlicht am 23.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 623/09 vom 23. Februar 2010 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 23. Februar 2010, an der teilgenommen haben: Vorsit

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2009 - 1 StR 4/09

bei uns veröffentlicht am 18.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 4/09 vom 18. Februar 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB § 261 Abs. 9 Satz 2 1. Im Rahmen der Strafbarkeit des § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB rührt bei der Best

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2001 - 5 StR 393/01

bei uns veröffentlicht am 29.11.2001

5 StR 393/01 (alt: 5 StR 268/99) BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 29. November 2001 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. November 2001, an der teilg

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juli 2009 - 5 StR 263/08

bei uns veröffentlicht am 09.07.2009

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Ein Mitglied des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks ist Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 –

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2015 - AK 34/14

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2018 - 1 StR 115/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 115/18 vom 13. September 2018 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit u.a. ECLI:DE:BGH:2018:130918B1STR115.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach An

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2011 - 1 StR 490/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 490/10 vom 8. Februar 2011 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ StGB § 78b Abs. 4 Die Vorschrift des § 78b Abs. 4 StGB knüpft nicht an die rechtliche Bewertung d

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2004 - 5 StR 276/04

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5 StR 276/04 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 28. Oktober 2004 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 28. Oktober 2004, an der teilgenommen haben: Vo

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2003 - 1 StR 393/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 393/02 vom 28. Januar 2003 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei u. a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 28. Januar 2003, an der teilgenommen ha

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2006 - 5 StR 70/06

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5 StR 70/06 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 26. Oktober 2006 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Oktober 2006 beschlossen: 1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 84/10 vom 24. Juni 2010 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 24. Juni 2010, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Richte

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99

bei uns veröffentlicht am 22.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 268/99 URTEIL vom 22. Juni 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 21. und 22. Juni 2000, an d

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2010 - 1 StR 512/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 512/10 vom 15. Dezember 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 2.: Steuerhinterziehung u.a. zu 3.: Beihilfe zur Untreue Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Dezember 2010 beschlosse

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juli 2017 - 3 StR 490/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2017 - 5 StR 364/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 364/16 vom 25. Januar 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechung ECLI:DE:BGH:2017:250117U5STR364.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 25. Januar 20

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2016 - 3 StR 291/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 291/16 vom 29. November 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs hier: Revisionen der Angeklagten Y. und L. ECLI:DE:BGH:2016:291116B3STR291.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesge

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2015 - 5 StR 352/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR352/15 vom 23. November 2015 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit u.a. ECLI:DE:BGH:2015:231115U5STR352.15.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung v

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2015 - 4 StR 190/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR190/15 vom 30. Juni 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1. gewerbsmäßiger Hehlerei u.a. zu 2. Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des General

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2015 - 1 StR 235/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 2 3 5 / 1 4 vom 29. April 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1.: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zu 2. und 3.: Bestechung im geschäftlichen Verkehr u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerich

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