Strafprozeßordnung - StPO | § 353 Aufhebung des Urteils und der Feststellungen

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Soweit die Revision für begründet erachtet wird, ist das angefochtene Urteil aufzuheben.

(2) Gleichzeitig sind die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen aufzuheben, sofern sie durch die Gesetzesverletzung betroffen werden, wegen deren das Urteil aufgehoben wird.

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02/08/2019 09:49

Der Rückschluss auf den Vorsatz als Voraussetzung des Straftatbestandes der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 Abs. 1 StGB kann vom Gericht nach den Umständen des Einzelfalles auch aus einschlägigen Vorbestrafungen gezogen werden, wenn vorherige Trunkenheitsfahrten im Mindestmaß miteinander vergleichbar erscheinen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
02/05/2018 10:57

Ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe für eine Bagatellstraftat unerlässlich, können die Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich und das Übermaßverbot eine Beschränkung auf die Mindeststrafe gebieten – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
16/10/2017 11:42

Zu den Voraussetzungen der Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen wegen unentschuldigten Ausbleibens – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verkehrsrecht Berlin
Subjectsandere
24/08/2017 17:53

Eine Tat im prozessualen Sinn liegt vor, wenn eine innere Beziehung zwischen dem Drogenbesitz und der Fahrt besteht, der Drogenbesitz gleichsam nur „bei Gelegenheit“ der Fahrt stattfindet.
SubjectsAllgemeines
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published on 01/12/2024 14:14

An verschiedenen Wohnsitzen und dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichzeitig vorgehaltene Cannabismengen sind zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG zusammenzurechnen.
published on 01/12/2024 13:56

Zwischen den Straftatbeständen des Konsumcannabisgesetzes und denen des Betäubungsmittelgesetzes besteht eine tatbestandliche Verwandtschaft dergestalt, dass eine Fehlvorstellung des Gehilfen über die Substanz, deren Umgangs wegen sich
published on 17/11/2024 21:23

Sogenannte K.O.-Tropfen stellen weder für sich genommen noch bei Verabreichung in einem Getränk, in das sie vorher mit einer Pipette hinein getropft wurden, ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB dar.
published on 17/09/2024 11:44

StPO § 435 Zum Antrag auf Übergang in das objektive Verfahren nach § 76a Abs. 1 und 3 StGB nach einer Teileinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO.
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