Strafgesetzbuch - StGB | § 228 Einwilligung
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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07/05/2015 16:19
Im Rahmen von verabredeten Schlägereien durch Fußballhooligans.
SubjectsKörperverletzung
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