Strafgesetzbuch - StGB | § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses

(1) Wer unbefugt

1.
personenbezogene Daten eines anderen, die ihm als Amtsträger
a)
in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,
b)
in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder in einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,
c)
im Rahmen einer Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 oder 6 der Abgabenordnung oder aus anderem dienstlichen Anlass, insbesondere durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen
bekannt geworden sind, oder
2.
ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm als Amtsträger in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist,
offenbart oder verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Personenbezogene Daten eines anderen oder fremde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind dem Täter auch dann als Amtsträger in einem in Satz 1 Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden, wenn sie sich aus Daten ergeben, zu denen er Zugang hatte und die er unbefugt abgerufen hat. Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare verstorbene natürliche Personen oder Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen beziehen, stehen personenbezogenen Daten eines anderen gleich.

(2) Den Amtsträgern im Sinne des Absatzes 1 stehen gleich

1.
die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,
2.
amtlich zugezogene Sachverständige und
3.
die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten verfolgt. Bei Taten amtlich zugezogener Sachverständiger ist der Leiter der Behörde, deren Verfahren betroffen ist, neben dem Verletzten antragsberechtigt.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafgesetzbuch - StGB | § 358 Nebenfolgen


Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 29c Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen Zwecken


(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten von einer Finanzbehörde erhoben oder erfasst wurden (Weiterverarbeitung), durch Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig, wen

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27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2019 - 2 StR 249/19

bei uns veröffentlicht am 18.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 249/19 vom 18. Dezember 2019 in der Strafsache gegen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses u.a. ECLI:DE:BGH:2019:181219B2STR249.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbunde

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. März 2004 - 5 StR 271/03

bei uns veröffentlicht am 01.03.2004

5 StR 271/03 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 1. März 2004 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. März 2004 beschlossen: Auf die Revisionen der Angeklagten S und I wird da

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Mai 2016 - 4 B 14.2771

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreck

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Okt. 2014 - 5 K 14.466

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich ge

Finanzgericht München Urteil, 15. Dez. 2014 - 7 K 2748/13

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG). Kl

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 24. Mai 2019 - Vf. 23-VI-17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2019

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bayeris

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Jan. 2014 - 7 E 13.2018

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor I. Das Verfahren wird aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen eingestellt, soweit der Auskunftsanspruch zu 1 sich auch auf die Nennung der 442 Werke des sogenannten „... Kunstfundes“ bezogen hat, die am 19

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 03. Mai 2017 - 8 A 74/15

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor Der Bescheid vom 5.11.2014, der Bescheid vom 9.12.2014 und der Widerspruchsbescheid vom 23.2.2015 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Akteneinsicht für die Vollstreckungsakte unter der Steuer-Nr. 18/290/0046SG03

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 3505/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen ein Auskunftsersuchen. 2 Die Klägerin betreibt ein Internetportal - www.X.de -, übe

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Mai 2016 - II R 17/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. August 2013  8 K 78/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1032/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen teilweise geändert. Der Tenor wird wie folgt neu gefasst: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Finanzamts B. vom 18. März 2010 und seiner Einspruchse

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1126/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 17. Dezember 2012 verpfli

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1074/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 3. Januar 2013 verpflicht

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1073/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 7. Dezember 2012 verpflic

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juli 2015 - II R 31/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. April 2014  2 K 252/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juli 2015 - II R 32/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 16. April 2014  2 K 85/13 (1) wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juli 2015 - II R 33/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. April 2014  2 K 169/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 15. Apr. 2015 - 2 K 3593/11

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor   Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin zur Abgabe einer zusamme

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 27. Juni 2014 - 1 K 2729/13

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Der Bescheid des Finanzamts T.         vom 28. 8. 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Auskunft über die durch die Insolvenzschuldnerin Firma T1.       E.                H.    an den Beklagten im Zeitraum vom 1. 1.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Feb. 2014 - 26 K 5622/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 12. Feb. 2014 - 8 K 2198/12

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird das beklagte Land verpflichtet, schriftlich Auskunft zu den folgenden Fragen zu erteilen: a)              Wann w

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2013 - II R 15/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tatbestand I. (Vorbemerkung: Der Tatbestand wurde zur Wahrung des Steuergeheimnisses gekürzt) 1

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Aug. 2012 - 8 AZR 804/11

bei uns veröffentlicht am 23.08.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. August 2011 - 17 Sa 355/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2012 - II R 49/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Bundeszentralamt für Steuern --BZSt--) teilte der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Jahr 2008 nach § 1

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Nov. 2011 - 4 K 4819/08

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1 Die Klage wird abgewiesen.2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3) Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts des Beklagten (Bekl) vom 17. Juli 2008, mit dem im Rahmen einer

Landgericht Karlsruhe Urteil, 26. Juli 2005 - 2 O 60/03

bei uns veröffentlicht am 26.07.2005

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des beklagten Landes und des Streithelfers tragen der Kläger Ziffer 1 1,7 %, der Kläge

Landgericht Karlsruhe Urteil, 25. Jan. 2005 - 2 O 2/04

bei uns veröffentlicht am 25.01.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

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(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten von einer Finanzbehörde erhoben oder erfasst wurden (Weiterverarbeitung), durch Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig, wenn 1. sie einem...