Strafgesetzbuch - StGB | § 184i Sexuelle Belästigung

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

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(1) Der Träger der Sozialhilfe darf Leistungen nach dem Siebten bis Neunten Kapitel mit Ausnahme der Leistungen der häuslichen Pflege, soweit diese gemäß § 64 durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahe stehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernom

(1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er 1. durch ein Verbrechen nach den §§ 177, 232 bis 232b und 233a des Strafgesetzbuches oder durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Abs

(1) Die Länder sind verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in

(1) Sind geeignete Leistungserbringer vorhanden, soll der Träger der Eingliederungshilfe zur Erfüllung seiner Aufgaben eigene Angebote nicht neu schaffen. Geeignet ist ein externer Leistungserbringer, der unter Sicherstellung der Grundsätze des § 104
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published on 29/01/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 490/18 vom 29. Januar 2019 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ECLI:DE:BGH:2019:290119B2STR490.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalt
published on 21/11/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 290/18 vom 21. November 2018 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Übergriffs ECLI:DE:BGH:2018:211118B1STR290.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des B
published on 02/04/2019 00:00

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2018 - M 21 K 18.1012 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu trage
published on 13/03/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 570/17 vom 13. März 2018 BGHSt: ja (zu B.) BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 184i Abs. 1 Zu den Voraussetzungen einer sexuellen Belästigung i.S.d.
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