Strafgesetzbuch - StGB | § 281 Mißbrauch von Ausweispapieren

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Gesundheitszeugnisse sowie solche Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

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published on 05/10/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 250/11 vom 5. Oktober 2011 in der Strafsache gegen wegen Einschleusens von Ausländern u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers a
published on 08/05/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 146/19 vom 8. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2019:080519B5STR146.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführ
published on 04/12/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs 14/19 vom 4. Dezember 2019 in der Strafsache gegen wegen Betrugs u.a. hier: Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 8. Mai 2019 (5 StR 146/19) ECLI:DE:BGH:2019:041219B4ARS14.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesge
published on 22/08/2002 00:00

5 StR 240/02 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 22. August 2002 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Betruges u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 22. August 2002, an der teilgenommen haben: Richter
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