(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten

1.
für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2.
für die Gewährung eines Kredits,
3.
für eine sonstige Leistung oder
4.
für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2.
die Tat gewerbsmäßig begeht,
3.
sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.

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Strafrecht: Strafbarkeit von Schlüsseldiensten wegen Wuchers

04.04.2017

Für eine Strafbarkeit wegen Wuchers ist erforderlich, dass eine Zwangslage ausgebeutet wird. Das ist bei Beauftragung eines Schlüsseldienstes nicht allein wegen des Ausgesperrtseins der Fall.
Strafrecht

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Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2019 - XII ZR 125/18

bei uns veröffentlicht am 23.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 125/18 Verkündet am: 23. Oktober 2019 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2003 - XII ZR 142/00

bei uns veröffentlicht am 19.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 142/00 Verkündet am: 19. Februar 2003 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB § 138

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Sept. 2006 - 5 StR 64/06

bei uns veröffentlicht am 06.09.2006

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 352 Zum Anwendungsbereich des § 352 StGB bei Honorarvereinbarungen. BGH, Urteil vom 6. September 2006 – 5 StR 64/06 LG Leipzig – BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2018 - 12 N 18.9

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Die §§ 23 und 24 der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) vom 16. August 201

Amtsgericht Köln Urteil, 23. Sept. 2015 - 523 Ds 474/13

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Der Angeklagte wird wegen Wuchers in 3 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 € verurteilt.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.Angewandte Vorschriften: §§ 291 Abs. 1 Nr. 3, 53 St

Landgericht Arnsberg Urteil, 14. Apr. 2015 - 2 KLs 42/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Der Angeklagte wird wegen Untreue in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten de

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2014 - 4 StR 586/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 586/13 vom 25. September 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 13 Abs. 1 StGB § 263 RVG § 4a Abs. 2 Nr. 1 § 4a Abs. 2

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Feb. 2011 - 11 Sa 566/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

weitere Fundstellen ... Parallelentscheidungen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2010 - Az.: 2 Ca 148/09 - teilweise abgeändert und wi

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Feb. 2011 - 11 Sa 567/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2010 - Az.: 2 Ca 1845/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 1.226,66 € b

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Feb. 2011 - 11 Sa 568/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2010 - Az.: 2 Ca 1844/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Feb. 2011 - 11 Sa 569/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2010 - Az.: 2 Ca 151/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: D

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Juli 2010 - 4 U 24/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2010

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 12. Januar 2010 (17 O 387/09) wirdverworfen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der K

Amtsgericht Sigmaringen Urteil, 29. Dez. 2005 - 1 C 268/05

bei uns veröffentlicht am 29.12.2005

Tenor 1.) Das Versäumnisurteil vom 14.07.2005 wird in den Ziffern 1. bis 3. mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass Ziffer 1. wie folgt lautet: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.900,00 Euro nebst Zinse