Strafgesetzbuch - StGB | § 306 Brandstiftung
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer fremde
- 1.
Gebäude oder Hütten, - 2.
Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, - 3.
Warenlager oder -vorräte, - 4.
Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, - 5.
Wälder, Heiden oder Moore oder - 6.
land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
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19/06/2024 15:36
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein bedeutendes Rechtsgebiet, das häufig im Schatten des Strafrechts steht, jedoch eine wichtige Rolle in der Durchsetzung von Ordnungsvorschriften spielt. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wesentlichen
SubjectsOrdnungswidrigkeitenrecht
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
19/03/2018 09:50
Das Unverzüglichkeitsgebot des § 25 Abs. 2 Satz 1 StPO findet für die Ablehnung von Sachverständigen keine Anwendung – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
19/03/2018 09:43
§ 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO erlaubt auch die Verlesung von schriftlichen Erklärungen, die keine Routine-Ermittlungshandlungen betreffen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
02/06/2016 12:00
Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin in Mitte
SubjectsStrafrecht
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(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völ
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,2. eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder3.
(1) Wer durch eine Brandstiftung nach § 306 oder § 306a eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen)2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,4. einer Geld- od
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published on 22/05/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 598/17 vom 22. Mai 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 3.: besonders schwerer Brandstiftung u.a. zu 2.: unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI
published on 21/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 247/12 vom 21. März 2013 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung am 21. März 2013, an der teilgenommen haben: Präs
published on 07/09/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 359/17 vom 7. September 2017 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zur Brandstiftung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:070917B5STR359.17.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwa
published on 21/09/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 95/11 vom 21. September 2011 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlicher Brandstiftung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 21. September 2011, an der teilgenommen
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