Strafgesetzbuch - StGB | § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)

1.
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 5 Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug


Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:1.(weggefallen)2.Hochverrat (§§ 81 bis 83);3.Gefährdung des demokratischen Rechtsstaatesa)in den Fällen des § 86 Absatz 1 und 2, wenn P
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 11 Personen- und Sachbegriffe


(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister

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Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2013 - 3 StR 521/12

bei uns veröffentlicht am 04.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 521/12 vom 4. April 2013 in der Strafsache gegen wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. April

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2012 - 3 StR 243/11

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 243/11 vom 16. Februar 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StGB § 129a Abs. 4, § 129b Abs. 1 Satz 1 Zur Rädelsführerschaft i

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2016 - 2 StR 150/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 150/15 vom 1. Juni 2016 in der Strafsache gegen wegen Totschlags ECLI:DE:BGH:2016:010616B2STR150.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 1. Juni 2016 gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 416/16 vom 18. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften ECLI:DE:BGH:2018:180718U2STR416.16.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2008 - VI ZR 83/07

bei uns veröffentlicht am 22.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 83/07 Verkündet am: 22. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 3 StR 27/18

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 27/18 vom 30. Oktober 2018 in der Strafsache gegen wegen schwerer Verunglimpfung des Staates u.a. ECLI:DE:BGH:2018:301018B3STR27.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdefüh

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 33/12 vom 16. Mai 2012 in der Strafsache gegen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 1

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Juni 2015 - M 4 K 13.5041

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2017 - 3 StR 109/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 109/17 vom 17. Oktober 2017 in der Strafsache gegen wegen Volksverhetzung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:171017B3STR109.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Gener

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2017 - 3 StR 144/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 144/16 vom 10. Januar 2017 in der Strafsache gegen wegen Volksverhetzung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:100117B3STR144.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhör

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 28. Nov. 2011 - 1 BvR 917/09

bei uns veröffentlicht am 28.11.2011

Tenor Das Urteil des Amtsgerichts Hechingen vom 22. September 2008 - 5 Cs 99/08 -11 Js 3156/08 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. März 2009 - 1 Ss 109/09 - verletzen

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(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten...