Strafgesetzbuch - StGB | § 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen

Strafgesetzbuch - StGB | § 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen oder Tathandlungen nach § 192a, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen vorgenommen werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
8 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

17.11.2016 13:27

Es kann dahinstehen, ob die Bezeichnung eine tatbestandsmäßige Beleidigung darstellt. Diese wäre in jedem Falle gemäß § 193 StGB zu Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt.
SubjectsBeleidigung
09.11.2012 11:59

Weiterbeschäftigungsmöglichkeit setzt freien Arbeitsplatz voraus, für den der Arbeitnehmer die erforderlichen Qualifikationen hat-LAG Hessen, 19 Sa 1342/11
07.12.2011 13:10

Die Verleumdung im Sinne von § 187 StGB enthält zwei unterschiedliche Tatbestände, 1.    Verleumdung 2.    KreditgefährdungDie Verleumdung schützt, wie auch die §§ 185, 186 StGB die Ehre. Die Kreditgefährdung hingegen schützt den Kredit des Betroff
07.12.2011 13:08

Anwalt für Strafrecht - S&K Rechstanwälte in Berlin Mitte
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
107 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 20.04.2022 16:59

Das Landgericht Landshut verwarf die Berufung eines wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilten Mannes. Dieser hat wandte sich in einem Schreiben an den "Oberstaatsanwalt Landshut" und bezeichnete diesen als einen "selten demliche[n] Staatsanw
Author’s summary

Das Landgericht Landshut verwarf die Berufung eines wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilten Mannes. Dieser hat wandte sich in einem Schreiben an den "Oberstaatsanwalt Landshut" und bezeichnete diesen als einen "selten demliche[n] Staatsanwalt, der nicht lesen und schreiben kann".

published on 15.12.2021 15:01

Das Bundesverfassungsgericht gelingt zu der Ansicht, dass die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung, verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Die Meinungsfreiheit des Mannes wurde von den Gerichten nicht hinreichend berücksi
Author’s summary

Das Bundesverfassungsgericht gelingt zu der Ansicht, dass die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung, verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Die Meinungsfreiheit des Mannes wurde von den Gerichten nicht hinreichend berücksichtigt, weil eine Abwägung zwischen den allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Finanzministers und der Meinungsfreiheit des Mannes nicht stattgefunden hat.

published on 15.12.2021 14:44

Ein Rechtsanwalt bezeichnet das Verhalten eines Abteilungsleiters eines Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt als „persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmißbräuchlich und insgesamt asozial“, weil
Author’s summary

Ein Rechtsanwalt bezeichnet das Verhalten eines Abteilungsleiters eines Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt als „persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmißbräuchlich und insgesamt asozial“, weil er glaubt, dass dieser eine "Hinhalte-Taktik" verfolgt. In einer Dienstaufsichtsbeschwerde macht er seinem Ärger Luft und beschwert sich zudem über zu lange Bearbeitungszeiten und nicht gezahlte Verfahrenskosten. Ein Gericht verurteilt ihn deshalb wegen Beleidigung. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass die Verurteilung des Mannes verfassungswidrig ist, da eine Abwägung der verschiedenen Interessen (Meinungsfreiheit vs. allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht stattgefunden hat.

published on 15.12.2021 14:03

Das höchste Gericht entschied, dass die Frage eines Bürgers gegenüber einem Polizisten, ob dieser kein Deutsch verstehe, während einer Auseinandersetzung, weder Schmähkritik noch eine Formalbeleidigung darstellt. Um festzuste
Author’s summary

Das höchste Gericht entschied, dass die Frage eines Bürgers gegenüber einem Polizisten, ob dieser kein Deutsch verstehe, während einer Auseinandersetzung, weder Schmähkritik noch eine Formalbeleidigung darstellt. Um festzustellen, ob es sich bei dieser Frage, um eine strafbare Beleidigung handelt, muss die Meinungsfreiheit des Bürgers gegen das allgemeine Persönlichkeitsrechts des Grenzpolizisten abgewogen werden. Das haben die Gerichte zuvor versäumt.

{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.