Strafgesetzbuch - StGB | § 255 Räuberische Erpressung

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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18/05/2016 21:30

Anwalt für Verkehrsstrafrecht - Strafrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
08/12/2011 09:54

Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird. Das gilt jedenfalls für T
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published on 28/01/2020 00:00

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published on 04/08/2011 00:00

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published on 23/05/2013 00:00

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published on 27/07/2017 00:00

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