Strafgesetzbuch - StGB | § 155 Eidesgleiche Bekräftigungen

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Dem Eid stehen gleich

1.
die den Eid ersetzende Bekräftigung,
2.
die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.

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published on 25.04.2016 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde der Nebenklägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 25.02.2016 - 60 Ks 1/15 - wird als unbegründet verworfen. 2. Die Kosten ihres Rechtsmittels einschließlich der dem Angeklagten insoweit entsta
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