Strafgesetzbuch - StGB | § 155 Eidesgleiche Bekräftigungen
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Dem Eid stehen gleich
- 1.
die den Eid ersetzende Bekräftigung, - 2.
die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
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1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 25.04.2016 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde der Nebenklägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 25.02.2016 - 60 Ks 1/15 - wird als unbegründet verworfen.
2. Die Kosten ihres Rechtsmittels einschließlich der dem Angeklagten insoweit entsta
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