Strafgesetzbuch - StGB | § 131 Gewaltdarstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
a)
verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
b)
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
2.
einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG | § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen


(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (sozia
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 11 Personen- und Sachbegriffe


(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2019 - AK 1/19

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 1/19 vom 7. Februar 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen des Verdachts des Werbens um Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070219BAK1.19.0 Der 3. Strafsenat des.

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2019 - StB 9/19

bei uns veröffentlicht am 03.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 15/19 StB 9/19 vom 3. Mai 2019 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StPO § 120 Abs. 1 Satz 1 GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Zur Berücksichtigung von für die Verfahrensda

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2019 - AK 15/19

bei uns veröffentlicht am 03.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 15/19 StB 9/19 vom 3. Mai 2019 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StPO § 120 Abs. 1 Satz 1 GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Zur Berücksichtigung von für die Verfahrensda

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2012 - 3 StR 314/12

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 314/12 vom 20. September 2012 in der Strafsache gegen wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2019 - AK 53/19

bei uns veröffentlicht am 19.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 53/19 vom 19. September 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Werbens um Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:190919BAK53.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2019 - AK 55/19

bei uns veröffentlicht am 17.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 55/19 vom 17. Oktober 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:171019BAK55.19.0 Der 3. Strafsenat des B

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2002 - 5 StR 53/02

bei uns veröffentlicht am 26.06.2002

5 StR 53/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 26. Juni 2002 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Juni 2002 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urte

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2011 - 3 StR 230/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 230/10 vom 19. April 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. wegenMitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u.a.; hier: Revisionen der Angeklagten W. , P. , R. und M. Der 3. Strafsenat des.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2007 - I ZR 18/04

bei uns veröffentlicht am 12.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 18/04 Verkündet am: 12. Juli 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja .

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00

bei uns veröffentlicht am 12.06.2001

5 StR 606/00 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 12. Juni 2001 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen Verletzung von Erziehungspflichten u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Juni 2001, an de

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Apr. 2008 - 3 StR 394/07

bei uns veröffentlicht am 03.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 394/07 vom 3. April 2008 in der Strafsache gegen wegen Volksverhetzung u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 21. Februar 2008 in der Sitzung am 3. April 2

Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2000 - 5 StR 555/99

bei uns veröffentlicht am 08.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 555/99 URTEIL vom 8. März 2000 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 7. und 8. März 2000, an der teilgenommen ha

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2014 - M 17 K 10.1438

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Der Bescheid vom ... März 2010 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläuf

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 29. Sept. 2016 - 1 K 710/15.MZ

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die R

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. Sept. 2014 - 1 Vollz (Ws) 352/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen. Die Rechtsbeschwerde wird verworfen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen (§ 121 Abs. 2 StV

Landgericht Kiel Urteil, 13. Mai 2011 - 10 KLs 11/11

bei uns veröffentlicht am 13.05.2011

Tenor Der Angeklagte ist schuldig der Verabredung zur Begehung eines schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung, des Herstellens pornographischer Schriften, des Besitzes von kinderp

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 15. Sept. 2010 - 2 Ws 359/10 (Vollz), 2 Ws 359/10 Vollz

bei uns veröffentlicht am 15.09.2010

weitere Fundstellen ... Tenor Die Rechtsbeschwerde des Strafgefangenen gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich vom 29. Juni 2010 wird als unzulässig verworfen. Der Strafgefangene tr

Landgericht Kiel Urteil, 06. Sept. 2010 - 8 KLs 2/10

bei uns veröffentlicht am 06.09.2010

Tenor Der Angeklagte wird wegen der Verabredung zur Begehung eines Mordes und eines tateinheitlich mit diesem verwirklichten sexuellen Missbrauches eines Kindes mit Todesfolge sowie einer ebenfalls tateinheitlich mit diesem verwirklichten Ver

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 19. Juli 2007 - 1 Ss 107/07 I 50/07

bei uns veröffentlicht am 19.07.2007

Tenor Das angefochtene Urteil wird gem. § 349 Abs. 4 StPO mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgeri

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 24. Apr. 2006 - 1 Ss 449/05

bei uns veröffentlicht am 24.04.2006

Tenor Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15. Juni 2005 wird verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Gründe   1

Landgericht Stuttgart Urteil, 15. Juni 2005 - 38 Ns 2 Js 21471/02

bei uns veröffentlicht am 15.06.2005

Tenor Auf die Berufung des Angeklagten wird das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Der Angeklagte

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(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten...