Strafgesetzbuch - StGB | § 161 Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt

(1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.

(2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 154 Meineid


(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fü

Strafgesetzbuch - StGB | § 158 Berichtigung einer falschen Angabe


(1) Das Gericht kann die Strafe wegen Meineids, falscher Versicherung an Eides Statt oder falscher uneidlicher Aussage nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe absehen, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. (

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2012 - VI ZR 4/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 4/12 Verkündet am: 30. Oktober 2012 Böhringer-Mangold Justizhauptinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2016 - 10 ZB 15.2691

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Die zulässige Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör na

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Sept. 2016 - M 8 E 16.3665

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 4.500,-- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Aug. 2015 - 15 W 346/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird die mit dem angefochtenen Beschluss erlassene Zwischenverfügung abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der beantragten Grundbuchberichtigung steht entgegen, dass die Erbfolge nach dem am 11

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 10. Nov. 2014 - 1 B 352/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. August 2014 - 2 L 934/14 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.Der Streitwert wird au

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(1) Das Gericht kann die Strafe wegen Meineids, falscher Versicherung an Eides Statt oder falscher uneidlicher Aussage nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe absehen, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. (2) Die...