Strafgesetzbuch - StGB | § 260 Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei

Strafgesetzbuch - StGB | § 260 Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei

1.
gewerbsmäßig oder
2.
als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat,
begeht.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) (weggefallen)

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
14 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

21/03/2015 15:56

Eine wahlweise Verurteilung zwischen Bandendiebstahl und Bandenhehlerei ist möglich.
SubjectsStrafrecht
21/03/2015 15:29

Kauft und wiederverkauft der Täter nur vereinzelt Gegenstände aus den Vortaten einer Bande, so liegt keine gewerbsmäßige Bandenhehlerei vor.
SubjectsStrafrecht
19/03/2015 15:20

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zur Vollendung des Absetzens kein Absatzerfolg erforderlich.
SubjectsStrafrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat ni
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
51 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 02/11/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 495/12 vom 2. November 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei hier: Vorlagebeschluss nach § 132 Abs. 4 GVG ECLI:DE:BGH:2016:021116B2STR495.12.0 Der 2. Strafsenat des.
published on 06/03/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 4/19 vom 6. März 2019 in der Strafsache gegen wegen schweren Bandendiebstahls u.a. ECLI:DE:BGH:2019:060319B3STR4.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach An
published on 28/01/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 S t R 4 9 5 / 1 2 vom 28. Januar 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei hier: Anfragebeschluss nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2
published on 03/05/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 520/18 vom 3. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßiger Hehlerei u.a. ECLI:DE:BGH:2019:030519B3STR520.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach A
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.