Strafgesetzbuch - StGB | § 306b Besonders schwere Brandstiftung
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer durch eine Brandstiftung nach § 306 oder § 306a eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter in den Fällen des § 306a
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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02/06/2016 12:00
Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin in Mitte
SubjectsStrafrecht
02/06/2016 11:54
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SubjectsStrafrecht
02/06/2016 11:39
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SubjectsAllgemeines Strafrecht
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(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des S
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(1) Das Gericht kann in den Fällen der §§ 306, 306a und 306b die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.
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(1) Wer fremde 1. Gebäude oder Hütten,2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,3. Warenlager oder -vorräte,4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,5. Wälder, Heiden oder Moore oder6. land-, ernährungs- o
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,2. eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder3.
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published on 11/02/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 652/19 vom 11. Februar 2020 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes in elf tateinheitlichen Fällen u.a. ECLI:DE:BGH:2020:110220B4STR652.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des G
published on 31/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 432/18 vom 31. Januar 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Brandstiftung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:310119U4STR432.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung
published on 15/05/2013 00:00
5 StR 646/12 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 15. Mai 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen schwerer Brandstiftung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15. Mai 2013, an der teilgenommen hab
published on 06/03/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 547/18 vom 6. März 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Brandstiftung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:060319B5STR547.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
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(1) Wer fremde 1. Gebäude oder Hütten,2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,3. Warenlager oder -vorräte,4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,5. Wälder, Heiden oder Moore oder6. land-, ernährungs- oder...
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,2. eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder3. eine...