Strafgesetzbuch - StGB | § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- 1.
zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, - 2.
eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist, - 3.
gewerbsmäßig stiehlt, - 4.
aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient, - 5.
eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist, - 6.
stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder - 7.
eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
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15/09/2020 12:46
Die Wegnahme zur Entsorgung bestimmter Lebensmittel aus Containern von Supermärkten ist strafrechtlich als Diebstahl gem. § 242 StGB zu qualifizieren, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss am 05. August 2020 (2 BvR 1985/19). Die entwendeten Lebensmittel sind als „fremd“ und nicht als herrenlos anzusehen. Über eine Entkriminalisierung des „Containers“ habe alleine der Gesetzgeber zu befinden, nicht aber das BVerfG – Streifler & Kollegen, Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht
28/03/2019 10:03
Bei einer Sachbeschädigung im Zuge eines schweren Bandendiebstahls oder Wohnungseinbruchsdiebstahls besteht keine Gesetzeseinheit in Form der Konsumption. Infolge der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) beider Delikte ist auch eine Strafverschärfung nicht ausgeschlossen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
SubjectsStrafrecht
Strafrecht: Zur Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen.
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
04/01/2018 16:07
Eine Tathandlung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO begeht nur derjenige, der die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
SubjectsSteuerstrafrecht
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
24/08/2017 17:52
An Anordnung und Vollzug der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr sind hinsichtlich ihres Charakters als präventive Sicherungshaft strenge Anforderungen zu stellen.
Subjectssonstiges
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(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder ein
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen oder in den Fällen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzte
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published on 06/04/2022 13:33
LANDGERICHT STADE
URTEIL
LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)
nachgehend: BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21
1. Der Angeklagte … ist des Subventionsbetruges in sieben Fällen, davon in drei Fällen in T
SubjectsAllgemeines Strafrecht
published on 04/03/2021 13:51
Eine 4-fache Mutter wird wegen versuchten Diebstahls in besonderes schweren Fall zur einer Freiheitsstraße von viel Monaten verurteilt, deren Vollsstreckung auf Bewährung ausgesetzt wird.
SubjectsStrafrecht
published on 13/10/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 258/16 vom 13. Oktober 2016 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls u.a. ECLI:DE:BGH:2016:131016B3STR258.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung
published on 11/12/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 48/17 vom 11. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls u. a. ECLI:DE:BGH:2018:111218B2STR48.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung
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