Strafgesetzbuch - StGB | § 145c Verstoß gegen das Berufsverbot

Wer einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig für sich oder einen anderen ausübt oder durch einen anderen für sich ausüben läßt, obwohl dies ihm oder dem anderen strafgerichtlich untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 17 AlkStG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2019 - 1 StR 334/19

bei uns veröffentlicht am 17.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 334/19 vom 17. September 2019 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:170919B1STR334.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2005 - 5 StR 67/05

bei uns veröffentlicht am 09.08.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 263 Abs. 1, § 266a Abs. 1 1. Ein Vermögensschaden kann bei einem Eingehungsbetrug auch dann vorliegen, wenn - wie vom Täter gewollt - das Opfer vorleistet und damit eine Sicherung für di

Bundessozialgericht Beschluss, 24. Okt. 2018 - B 6 KA 9/18 B

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Februar 2018 (L 12 KA 210/14) wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2017 - 1 StR 570/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 570/16 vom 25. Januar 2017 in der Strafsache gegen wegen sexueller Nötigung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:250117B1STR570.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Gen