Strafgesetzbuch - StGB | § 147 Inverkehrbringen von Falschgeld

(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafgesetzbuch - StGB | § 127 Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet


(1) Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat ni

Strafgesetzbuch - StGB | § 151 Wertpapiere


Dem Geld im Sinne der §§ 146, 147, 149 und 150 stehen folgende Wertpapiere gleich, wenn sie durch Druck und Papierart gegen Nachahmung besonders gesichert sind: 1. Inhaber- sowie solche Orderschuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind,
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 146 Geldfälschung


(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschei

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juli 2014 - 3 StR 314/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 3 1 4 / 1 4 vom 22. Juli 2014 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßiger Geldfälschung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführe

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2001 - 2 StR 524/00

bei uns veröffentlicht am 21.02.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 524/00 vom 21. Februar 2001 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 21. Februar 2001, an de

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juli 2010 - 5 StR 271/10

bei uns veröffentlicht am 22.07.2010

5 StR 271/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 22. Juli 2010 in der Strafsache gegen wegen Geldfälschung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juli 2010 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Land

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2010 - 3 StR 227/10

bei uns veröffentlicht am 12.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 227/10 vom 12. August 2010 in der Strafsache gegen wegen Geldfälschung u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. August 2

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - 1 Rev 49/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an eine

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(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines...