Strafgesetzbuch - StGB | § 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.
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published on 25.11.2024 14:34
Landgericht Erfurt
Urteil vom 23. August 2023
Az.: 2 KLs 542 Js 11498/21
Tenor
Der Angeklagte ist der Rechtsbeugung schuldig.
Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur
SubjectsStrafrecht
published on 14.01.2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 470/08 vom 14. Januar 2009 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2009 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil
published on 07.08.2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 248/13 vom 7. August 2013 in der Strafsache gegen wegen Betruges hier: Anhörungsrüge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. August 2013 beschlossen: Die Anhörungsrüge des Verurteilten vom 22. Juli
published on 06.11.2015 00:00
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom ... Februar 2015 wird hinsichtlich der Nrn. 1 und 2 des Bescheids der Antragsgegnerin vom ... Februar 2015 wiederhergestellt.
II.
Die Antragsgegner
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