Strafgesetzbuch - StGB | § 319 Baugefährdung

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.

(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Rechtsanwalt


Baurecht und Immobilienrecht mit Hand und Fuß, Kopf und Herz.
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09/01/2022 14:09

Vermutung beratungskonformen Verhaltens, Einschränkung der Selbstbestimmung und Schadensersatz bei Pflichtverletzung
31/07/2017 08:34

Bei Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik droht Strafe.
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(1) Das Gericht kann die Strafe in den Fällen des § 316c Abs. 1 nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder sonst den Erfolg abwendet. (2) Das Gericht kann die in den folgenden
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published on 22/02/2021 19:54

Während der Bauarbeiten auf einer BVG-Baustelle kam es zu einem tödlichen Unfall bei dem ein Bauarbeiter sein Leben verlor. Ein während der Bauarbeiten anwesender Arbeiter (Angeklagter1) und der verantwortliche Bauleiter (Angeklagter2)
SubjectsStrafrecht
published on 10/11/2016 00:00

Tenor  Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbare
published on 10/11/2016 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. 1Tatbestand 2Die Beklagte ist der we
published on 01/02/2016 00:00

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 28. April 2015 a) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung
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