Strafgesetzbuch - StGB | § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er

1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.

(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.

(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.

(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.

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Strafrecht: Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat

17.08.2017

Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik zum Zweck der Teilnahme an dem syrischen Bürgerkrieg stellt faktisch den Versuch der Vorbereitung zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat dar.
sonstiges

Strafrecht: Zur Begriffsklärung der sog. schweren staatsgefährdenden Gewalttat

23.03.2015

§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG.
sonstiges

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 21 §§.

wird zitiert von 8 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 54 Ausweisungsinteresse


(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden

AZR-Gesetz - AZRG | § 2 Anlaß der Speicherung


(1) Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn er seinen Aufenthalt nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. (1a) Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn ein Ausländer 1. ein Asylges

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 123 Zwingende Ausschlussgründe


(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verur

Strafprozeßordnung - StPO | § 103 Durchsuchung bei anderen Personen


(1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist,
wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Strafgesetzbuch - StGB | § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung


(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn 1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die per

Strafgesetzbuch - StGB | § 76a Selbständige Einziehung


(1) Kann wegen der Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ordnet das Gericht die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung selbständig an, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme vorgeschrieben ist, im Übrigen vor

Strafgesetzbuch - StGB | § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten


(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen)2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,4. einer Geld- od

Strafgesetzbuch - StGB | § 89c Terrorismusfinanzierung


(1) Wer Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt mit dem Wissen oder in der Absicht, dass diese von einer anderen Person zur Begehung 1. eines Mordes (§ 211), eines Totschlags (§ 212), eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafges
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe


(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf hö

Strafgesetzbuch - StGB | § 211 Mord


(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitt

Strafgesetzbuch - StGB | § 212 Totschlag


(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Strafgesetzbuch - StGB | § 239a Erpresserischer Menschenraub


(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung ges

Strafgesetzbuch - StGB | § 239b Geiselnahme


(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (§ 226) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu ein

Strafgesetzbuch - StGB | § 68 Voraussetzungen der Führungsaufsicht


(1) Hat jemand wegen einer Straftat, bei der das Gesetz Führungsaufsicht besonders vorsieht, zeitige Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verwirkt, so kann das Gericht neben der Strafe Führungsaufsicht anordnen, wenn die Gefahr besteht, daß e

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2019 - AK 53/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2019 - StB 5/19

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Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja GG Art. 103 Abs. 1 StPO § 147 Abs. 2, 4 Eine Beschwerde gegen einen noch nicht vollstreckten Haftbefehl hat grundsätzlich nicht schon allein deswegen Erfolg, weil die Staatsanwaltschaft Einsicht

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - AK 67/16

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2019 - StB 13/19

bei uns veröffentlicht am 13.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 13/19 vom 13. Juni 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:130619BSTB13.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2016 - StB 1/16

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 1/16 vom 4. Februar 2016 in dem Strafverfahren gegen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. ECLI:DE:BGH:2016:040216BSTB1.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2019 - StB 16/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 16/19 vom 3. Juli 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen alias: alias: wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. hier: Haftbeschwerde des Beschuldigten ECLI:DE:BGH:2019:030719BSTB16.1

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2019 - AK 36/19

bei uns veröffentlicht am 25.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 36/19 vom 25. Juli 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. ECLI:DE:BGH:2019:250719BAK36.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2019 - AK 41/19

bei uns veröffentlicht am 13.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 39-41/19 vom 13. August 2019 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. ECLI:DE:BGH:2019:130819BAK39.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2019 - AK 40/19

bei uns veröffentlicht am 13.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 39-41/19 vom 13. August 2019 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. ECLI:DE:BGH:2019:130819BAK39.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2019 - AK 39/19

bei uns veröffentlicht am 13.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 39-41/19 vom 13. August 2019 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. ECLI:DE:BGH:2019:130819BAK39.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Aug. 2019 - StB 19/19

bei uns veröffentlicht am 08.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 19/19 vom 8. August 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:080819BSTB19.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach A

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. März 2016 - StB 4/16

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 4/16 vom 10. März 2016 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ECLI:DE:BGH:2016:100316BSTB4.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhöru

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2019 - StB 17/18

bei uns veröffentlicht am 22.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 17/18 vom 22. August 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. ECLI:DE:BGH:2019:220819BSTB17.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Au

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2019 - StB 29/19

bei uns veröffentlicht am 18.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 29/19 vom 18. Dezember 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Herstellung einer biologischen Waffe gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 KrWaffKG u.a. ECLI:DE:BGH:2019:181219BSTB29.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgeri

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2019 - AK 55/19

bei uns veröffentlicht am 17.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 55/19 vom 17. Oktober 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:171019BAK55.19.0 Der 3. Strafsenat des B

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2016 - AK 63/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 63-65/16 vom 15. Dezember 2016 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. ECLI:DE:BGH:2016:151216BAK63.16.0 Der 3. Strafsenat des Bunde

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2016 - AK 65/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 63-65/16 vom 15. Dezember 2016 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. ECLI:DE:BGH:2016:151216BAK63.16.0 Der 3. Strafsenat des Bunde

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2016 - AK 64/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 63-65/16 vom 15. Dezember 2016 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. ECLI:DE:BGH:2016:151216BAK63.16.0 Der 3. Strafsenat des Bunde

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2018 - AK 28/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 28/18 vom 12. Juli 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:120718BAK28.18.1 Der 3. Strafsenat des Bundesge

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2011 - AK 19-21/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ___________ AK 19-21/11 vom 23. November 2011 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union u.a. De

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2011 - AK 19/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ___________ AK 19-21/11 vom 23. November 2011 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union u.a. De

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2011 - AK 20/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ___________ AK 19-21/11 vom 23. November 2011 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union u.a. De

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2011 - AK 21/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ___________ AK 19-21/11 vom 23. November 2011 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union u.a. De

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2018 - StB 4/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 4/18 vom 31. Juli 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. hier: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Bestätigung der Sicherstellung.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2015 - AK 1/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 1 / 1 5 vom 19. Februar 2015 in dem Strafverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sow

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2015 - StB 2/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS S t B 2 / 1 5 vom 26. Februar 2015 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundes

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - AK 7/15

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 3 b i s 7 / 1 5 vom 26. März 2015 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - AK 6/15

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 3 b i s 7 / 1 5 vom 26. März 2015 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - AK 5/15

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 3 b i s 7 / 1 5 vom 26. März 2015 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - AK 4/15

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 3 b i s 7 / 1 5 vom 26. März 2015 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - AK 3/15

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 3 b i s 7 / 1 5 vom 26. März 2015 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - StB 9/18

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 9/18 vom 5. Oktober 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. hier: Beschwerde gegen eine Anordnung zur Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO) EC

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - StB 44/18

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 43 u. 44/18 vom 5. Oktober 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit u.a. ECLI:DE:BGH:2018:051018BSTB43.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhö

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - StB 43/18

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 43 u. 44/18 vom 5. Oktober 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit u.a. ECLI:DE:BGH:2018:051018BSTB43.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhö

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2013 - AK 19/13

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ___________ AK 17 - 19/13 vom 10. Oktober 2013 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat na

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2013 - AK 18/13

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ___________ AK 17 - 19/13 vom 10. Oktober 2013 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat na

Referenzen

(1) Hat jemand wegen einer Straftat, bei der das Gesetz Führungsaufsicht besonders vorsieht, zeitige Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verwirkt, so kann das Gericht neben der Strafe Führungsaufsicht anordnen, wenn die Gefahr besteht, daß er weitere...