Strafgesetzbuch - StGB | § 239b Geiselnahme

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (§ 226) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) § 239a Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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05/03/2024 11:55

Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme zählen zu den schwerwiegendsten Delikten im Bereich der Straftaten gegen die Person. Sie greifen tief in die Grundrechte der Freiheit und Sicherheit der betroffenen Personen ein und sind im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) unter strengen Strafen gestellt. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, Unterschiede und strafrechtlichen Folgen dieser beiden Delikte.
23/03/2015 12:55

§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG.
Subjectssonstiges
14/03/2014 13:00

Nach dem, in Lichte unionsrechtlicher Maßstäbe auszulegenden, Tatbestand, ist die Identität der materiellen Tat das vorrangige Kriterium für die Anwendung des Art. 54 SDÜ.
07/07/2010 11:09

Straftaten gegen die Person bilden einen Kernbereich des allgemeinen Strafrechts und umfassen Delikte, die die körperliche Integrität, die Freiheit und andere persönliche Rechte des Einzelnen betreffen. Diese Straftaten haben oft tiefgreifende Auswirkungen auf die Opfer und werden dementsprechend von der Rechtsordnung streng geahndet. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Straftaten gegen die Person, ihre gesetzlichen Grundlagen und die strafrechtlichen Konsequenzen.
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(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des S
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(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völ

(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 od

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstm

(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen)2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,4. einer Geld- od
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(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nic

(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung ges
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published on 17/05/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 22/18 vom 17. Mai 2018 in dem Strafverfahren gegen alias: wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:170518BAK22.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs h
published on 09/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 333/19 vom 9. Januar 2020 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen schwerer Vergewaltigung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:090120U5STR333.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Si
published on 20/10/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 53/16 vom 20. Oktober 2016 in dem Strafverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:201016BAK53.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat na
published on 17/01/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 58/18 vom 17. Januar 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:170119BAK58.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesge
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(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr...
(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage...